Garantie, Gewährleistung oder einfach nur Kulanz?
Habe heute mein Computer bereinigt, komplett ausgebaut und gesäubert (Luftreinigung), nachdem einbauen und Starten des PC fährt er nicht mehr hoch,
CPU, Grafikkarten Lüfter, und Netzteil drehen sich zwar, aber erzeugt kein Bild, und die Power LED leuchtet auch nicht, habe die Ware am 17.10.2020 bestellt (Online) (Mindfactory), hab ich jetzt einen Anspruch auf die o.g Titel, oder ist das Pech, wie sieht es im allgemeinen Rechtssystem aus.
5 Antworten
Die meisten Hersteller schließen Garantieleistungen aus, wenn man den Computer öffnet und daran herumschraubt. Da musst du in dir Garantiebedingungen deines Herstellers schauen. Gewährleistung könntest du gegenüber dem Verkäufer geltend machen, allerdings müsstest du dazu bewiesen, dass der Schaden bereits bei Übereignung des PCs bestand, die Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers bei gewerblichen Händlern greift nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf.
Wenn du nachweisen kannst, dass ein jetzt bestehender Mangel schon beim Kauf bestand oder zumindest angelegt war, haftet der Verkäufer dafür.
Das ist vollkommen ausgeschlossen.
So ausgeschlossen ist sowas nicht, Mängel entstehen durch falsche Konstruktion & Belieferungen. Aber da schweifen wir vom wesentlichen ab.
Abgesehen davon, das das dein eigenes verschulden ist, und Du keinerlei Anspruch auf irgendwas hast, woher kam denn die Luft? Etwa Druckluftspray aus der Sprühdose?
Da es ja wohl offenbar deine eigene Schuld ist, hast du Anspruch auf nichts. Nachfragen kannst du natürlich trotzdem.
Anspruch hast du auf keines der oben genannten drei.