Garantie Fahrrad nach sturz?
Sondern hatte ich vor 1 Monat einen sturz gehabt mit meinen Mountenbike und bin leider schräg gelandet mit dem Hinterrad und der rahmen hat sich komplett verbogen (Hintere Radhalterung) meine frage, Verfällt die Garantie ? Man kann es kaum zurecht biegen das es risse hat.
5 Antworten
Die Garantie verfällt nur wenn ein Fremdeingriff vorgenommen wird,sprich eine nicht autorisierte Werkstatt versucht das zu reparieren oder Du selber.Lässt Du das Fahrrad von einer Herstellerautorisierten Werkstatt reparieren läuft die Herstellergarantie dann weiter,die Reparatur musst Du aber selber zahlen.
Die Garantie verfällt dann, wenn der Schaden mutmaßlich, also mit Absicht hinzugefügt wurde. Da es hierbei scheinbar nicht der Fall ist, liegt es in den Händen des Fahrrad Händlers, dir zu glauben.
Außerdem ist es wichtig, wie lange der Händler dir die Garantie den Fahrrades zugeschrieben hat.
Wenn dein Fahrrad also länger als einem Monat Garantie hat, kannst du es mit der Kaufbestetigung (in den meißten Fällen der Kassenbong) umtauschen und das Geld zurück bekommen.
Seine Frage war, ob die Garantie verfällt, die ich hiermit beantwortet habe.
Okay, wo hast Du geantwortet ?
Hier ja nicht, in der Antwort von dir hier steht nur Schwachsinn.
Du hast gar nichts beantwortet nur reichlich was ausgedacht was in keinem Punkt richtig ist,eine Garantie/Gewährleistung verfällt grundsätzlich wenn ein Schaden selber verursacht wurde,der Händler/Hersteller haftet nur für Produktmängel.Geglaubt wird in der Kirche somit ist das schon mal absoluter Blödsinn zu dem Punkt.
Der Händler schreibt keine Garantie zu,ein Hersteller kann für seine Produkte eine Herstellergarantie geben,die Zeit wie lange er ein fehlerfreies Funktionieren garantiert legt jeder Hersteller selber fest,nicht der Händler,und eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht zu verwechseln mit der Gewährleistung die gesetzlich geregelt ist.
Zu dem verkneife ich mir jede weitere Ausführung da das komplett erfunden ist und jeder Grundlage entbehrt.
"Wenn dein Fahrrad also länger als einem Monat Garantie hat, kannst du es mit der Kaufbestetigung (in den meißten Fällen der Kassenbong) umtauschen und das Geld zurück bekommen."
vom vorne bis hinten falsch. Ein beschädigtes Fahrrad ist weder durch die Garantie gedeckt noch durch ein möglicherweise eingeräumtes Rückgaberecht.
Das kommt ganz auf den Händer bzw. Den Laden an, wo man es gekauft hat.
Was soll denn da irgendwas drauf ankommen ?
Es handelt sich weder um ein Garantiefall um kein Sachmangel und kein Recht auf irgendwas und schon gar nicht Geld zurück.
Zudem dies alles gar nicht gefragt wurde.
....."Garantie" für durch diesen Sturz entstandene Schäden wirst Du kaum erwarten können
Aber es kann doch nicht sein das das Material sich so schnell verbiegt fahre schon fast seid meiner Kindheit Fahrrad und das ist mir zum ersten mal passiert das nach so einem sturz das sich das rahmen verbiegt wow
Es hat sich ja nicht beim normalen Fahren verformt. Mit genügend Kraft verformst oder brichst Du jeden Rahmen. Aus welcher Höhe war denn der Sturz?
Wenn Du mit einer Autotür ganz langsam und vorsichtig gegen einen Betonpfosten fährst, geht es auch kaputt und Du bist selbst schuld.
...wenn der Sturz (für den weder Händler noch Hersteller etwas können) derartig heftig war......ein Sturz ist eher ein Unfall und hat mit bestimmungsgemäßem Gebrauch eher nichts zu tun (wie mit dem Auto gegen einen Baum fahren!)
Ein gutes Rad sollte einen Sturz und kleinere Sprünge überstehen. Eine Gabel ist schnell verbogen. Aber den Hinterbau verbiegt man auch durch einen Sturz nicht so schnell. Es kommt natürlich auf die Heftigkeit des Sturzes an. Downhill kannst du auch ein teures Rad leicht schrotten.
Es wäre gut, wenn du uns ein paar Fotos des Rades und besonders der Beschädigungen (Bruchstellen) einstellen könntest. Dann könnten wir besser urteilen.
Die Garantie (Du meinst vermutlich die gesetzliche Gewährleistung) gilt für Mängel am Produkt, nicht für selbst verursachte Schäden.
Wenn z.B. eine Schweißnaht bei normaler Benutzung reißt, ist das ein Garantiefall. Ein Sturzschaden ist persönliches Pech.
Was ist das bitte für eine seltsame Antwort auf die hier gestellte Frage ?
Hast Du eine andere Frage gelesen und versehentlich hier geantwortet oder einfach keine Ahnung von Garantie und Rückgaberecht etc. ?