Garage im Mietvertrag vergessen

9 Antworten

Eine Garage muss ja nicht im Mietvertrag enthalten sein, es gibt auch die Möglichkeit über die Garage einen eigenen "Garagenmietvertrag" zu machen. Die wichtigste Frage wäre jetzt, bezahlt ihr zusätzlich was für die Garage oder nur die Miete laut Mietvertrag für die Wohnung?

Idealist99 
Fragesteller
 22.08.2012, 12:37

Also erstmal vielen Dank an alle Antworter !

Wir haben mündlich selbstverständlich die Garage mitgemietet, der Gesamt-Mietpreis gilt für Wohnung und Garage, zumal ein eigener Zugang zu unserem Garten möglich ist. Es war bis jetzt auch nie die Frage, ob die Garage enthalten ist oder nicht, auch für Vermieterin nicht.

MosqitoKiller  22.08.2012, 12:54
@Idealist99

... und da Ihr auch keine separate Miete für die Garage zahlt, gibt es nichts, was einen Mietvertrag für die Garage beweisen könnte. Ihr habt nur die Schlüssel in der Hand, aber keinen Mietvertrag dafür und zahlt keine Miete...

Hier wurde die Garage nicht "im Mietvertrag vergessen". Der freundliche Vermieter hat dem Mieter kostenlos eine Garage zur Nutzung unbefristet überlassen. Daher muss der unfreundliche Mieter die Garage nach Aufforderung des nun "unfreundlichen" Vermieter die Garage räumen und an den Vermieter zurückgeben. Die Vermieterin darf die Garage nicht durch Dritte räumen lassen. Da stehen Einbruch und Diebstahl auf dem Merkzettel des Mieters. Du solltest aber der Vermieterin einen separaten Garagenmietvertrag schmackhaft machen ev. mit einer Miete von 50,00€ p.m.

Ein Vertrag kommt auch durch schlüssiges Handeln bzw. stillschweigende Duldung zustande. Gibst Du z.B. dem Busfahrer das Kleingeld, kommt auch ein Vertrag zustande, ohne daß etwas unterschrieben wurde.

Hat Dir also Deine Vermieterin den Schlüssel gegeben und die Nutzung geduldet, ist meiner Meinung nach ein Vertrag zustande gekommen (bzw. Garage Bestandteil des Mietvertrages).

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MosqitoKiller  22.08.2012, 12:03

Wenn man Dein Beispiel mit dem Busfahrer zugrunde legt, muss es Leistung (Transport) und Gegenleistung (Zahlung) geben. Gibt es hier für die Garage eine Zahlung? Wenn nicht, gibt es auch kein konkludentes vertragsbegründendes Handeln, sondern nur eine kostenlose Überlassung...

Idealist99 
Fragesteller
 22.08.2012, 12:45
@Seelenbrand

Eine kostenlose Überlassung zu vermuten, ist meiner Meinung nach nicht möglich.

Dieser Standardvertrag enthält u.a. Dinge, die nicht vorhanden sind, zB ein Aufzug. D.h. dass geringe Abweichungen sind von beiden Parteien hingenommen worden. Mündlich wurde die Garage in die Miete einbezogen.

MosqitoKiller  22.08.2012, 12:59
@Idealist99

Der Aufzug ist mit Sicherheit ebenfalls ggf. nur zur Nutzung aufgeführt und nicht mitvermietet, genau das ist ja der Punkt, niemand bestreitet die Nutzungsüberlassung der Garage, genau wie für einen etwaigen Aufzug auch, bestritten wird nur die Garage als Mietgegenstand...

Es gibt nicht viele Voraussetzungen für einen Mietvertrag, aber eine ist, dass der Mietgegenstand klar definiert ist, und das wird im Bezug auf die Wohnung auch so sein. Dementsprechend ist alles, was nicht aufgeführt ist, im Umkehrschluss auch kein Mietgegenstand...

Es gäbe allenfalls die Möglichkeit, auf einen separaten mündlichen Mietvertrag für die Garage zu argumentieren, aber wie wollt Ihr das ohne separate Mietzahlung für die Garage beweisen?

Wenn Du behauptest, die Garage wäre Bestandteil des Mietvertrags, musst Du das beweisen, und ohne entsprechenden Vertrag und ohne separate Zahlung kannst Du das schlicht nicht...

ja eigentlich ja, es ist halt nicht deine garage

sie hat sie dir nur großzügigerweise überlassen

das möchte sie jetzt nicht mehr

ja geht auf jeden fall

du hast wohnung angemietet, wie im vertrag steht

danach hat sie dir die garage einzeln vermietet, kostenlos und ohne schriftlichen vertrag, geht auch mündlich, ist wirksam

diesen vertrag kündigt sie jetzt

ja, kommt sie mit durch, wenn sie so argumentiert

Gerhart  22.08.2012, 12:39

Eine Überlassung muss nicht als Vertrag gekündigt werden. Der Vermieter entzieht dem Mieter die ehemals gestattete, unbebefristete Nutzung der Garage. Das teilt er dem Mieter schriftlich mit und setzt eine Frist der Räumung und Übergabe.

Wenn die Garage nicht im Mietvertrag steht - ja, denn ich glaube nicht, dass Du Dich durch die bisherige Nutzung auf Gewohnheitsrecht herausreden kannst.

Gerhart  22.08.2012, 12:33

Das Gerede über "Gewohnheitsrecht" in Mietverhältnissen ist unausrottbar und verwirrt die Betroffenen in übelster Weise.