Fußgänger fast angefahren, Anzeige was tun?
Hallo zusammen.
Ich war hinter einem Minivan Innerorts unterwegs. Er fuhr ganz langsam, ca. 20 km so als ob er eine Parklücke suchte. Dann blieb er ganz stehen. Ich habe geschaut, kein Gegenverkehr. Dann habe ich angefangen den Minivan umzufahren. Durch seine Windschutzscheibe habe ich den Kopf des Fußgängers gesehen und bremste gleich. Dann kam der Fußgänger raus. Natürlich hat er sich erschrocken...und mich angeschrien. Ich antwortete auch, daß er bescheuert ist die Straße so zu überqueren. Dann bin ich weitergefahren. Er hat nun eine Anzeige bei Polizei erstattet. Heute habe ich meine Aussage gemacht. Nun geht alles an die Staatsanwaltschaft.
Meine Frage...bekomme ich Strafe oder ähnliches? Was mach die Staatsanwaltschaft in so einem Fall?
Besten Dank.
5 Antworten
Ich kann mir die Situation ungefähr vorstellen.
Kommt jetzt etwas auf die Straße an. Sperrlinie, wieviel Spuren, Übersichtlichkeit und so weiter. Der Staatsanwalt wird gucken ob er Dir igrendeinen Verstoß anhängen kann. Wenn nicht oder nur geringfügig, wird er den Fall einstellen.
Ansonsten höchstens eine kleine Geldstrafe, wenn Dein Anwalt keine Ahnung hat.
Da nichts passiert ist, also kein Unfall, kann es eigentlich nur ein Bußgeld geben.
Da ist nichts beim Stastsanwalt. Es sind nicht mal Personenschäden oder andere Schäden entstanden. Du hast angefangen den Minivan umzufahren. Hast du nicht geschafft. Was wolltest du bei der Polizei. Hast du eine Vorladung erhalten. Zeugenaussagen vorhanden.
Dann kommt nichts, wird eingestellt. Mache eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung.
Die Staatsanwaltschaft prüft beide Aussagen und entscheidet.
alles ist möglich
was wird dir vorgeworfen. was ist passiert. geht aus deiner Beschreibung nicht hervor
wolltest den Fußgänger auf dem Zebrastreifen umfahren
Es ist Innerorts in der Durchfahrtsstraße passiert. Links und rechts Parkplätze, keine Linie oder Streifen in der Mitte. Jeweils 200 m vorne und hinten eine Ampel für Fußgänger.
Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen.
Schwierig.
Fußgänger dürfen innerorts die Straße geradlinig (auf dem kürzesten Weg) überqueren, müssen sich zuvor aber vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können (und ansonsten auf Überwege ausweichen).
Allerdings kann ich mir hier sehr gut vorstellen, dass sich der Fußgänger mit dem vor Dir fahrenden Minivan verständigt hat und ihm dieser den Vortritt gelassen hat. Insofern wäre aus Sicht des Fußgängers eine gefahrlose Überquerung der Straße gegeben gewesen.
So, nun kommst Du ins Spiel... und hast hier leider einiges falsch gemacht. Du bist irrtümlich davon ausgegangen, dass der Van langsam fährt, weil er parken möchte. Er hat aber zu keiner Zeit per Blinker signalisiert, dass er am Fahrbahnrand anhalten oder auf einen Parkplatz abbiegen möchte. So gesehen hat er nichts falsch gemacht, Du sein Verhalten aber falsch interpretiert.
Letztendlich musst Du, auch wenn Du ein langsam fahrendes oder haltendes Fahrzeug überholst, Dich zuvor vergewissern, dass der Weg auch frei ist. Sprich: Du musst damit rechnen, dass sich vor dem Fahrzeug ein Hindernis befindet. Hätte ja auch ein Pannenfahrzeug, ein Tier oder ein spielendes Kind sein können. Hier wäre es also richtig gewesen, hinter dem Van zu warten und ggfs. nach einiger Zeit diesen im Schritttempo zu überholen
So zumindest meine nicht fachmännische Einschätzung auf Grundlage der gegebenen Informationen.
Letztendlich kommt es aber auch darauf an, was die anderen aussagen bzw. auch, ob zuvor wirklich eine Absprache zwischen Fußgänger und Van stattgefunden hat (denn sonst hätte sich der Fußgänger falsch verhalten und damit die Situation erst herbeigeführt). Und natürlich auf die weiteren Umstände... hättest Du den Van überhaupt überholen dürfen oder hast Du dabei beispielsweise eine durchgezogene Mittellinie oder eine Sperrfläche überfahren?
Ich habe Vorladung von der Polizei bekommen.Keine Zeugen... Polizei meint Aussage gegen Aussage.