Für Flohmarkt-Dinge Steuernzahlen?

2 Antworten

Hi ich habe die Tage gelesen das Kleinanzeigen Händler/Private auch Steuern auf die Gewinne zahlen müssen.

Jop

Immer dann wenn sie gewerblich tätig sind.

Ist jetzt nichts neues, ist schon ziemlich lange so.

Meine Frage ist , wie ist das geregelt. Mein Beispiel welches mir durch den Kopf geht ist das ich mein Auto verkaufe.... als Beispiel ein Auto welches ich für 5000€ gekauft habe und ggf ein Wert von max 2000 noch hat. Da kein Tüv vielleicht noch was dran zu machen etc.

Unerheblich da du einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkaufst.

Damit wäre nach 1 Jahr Besitz alles nicht mehr steuerbar.

Darauf soll dann noch Steuer anfallen ?

In dem Beispiel Nein

und wenn man sich gar nicht auskennt sogar noch Gewährleistung wenn man diese nicht ausschliesst

Brauchst du bei einem Privatverkauf nicht ausschließen, dieser ergibt sich aus dem Gesetz.

Als Normalbürger der etwas um die Ecke schaut fühlt man sich ordentlich eingeengt und zu unrecht behandelt.

Wieso?

Weil ein Händler Steuern zahlen muss? Finde ich mehr als fair!

Wie seht ihr das Thema was habt ihr für Lösungsvorschläge

Den privaten Krempel einfach weiter verkaufen. Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal ver steuern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Madtrash 
Fragesteller
 12.03.2024, 09:16

Gute und Infomative Antwort die Klarheit bringt. Danke

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Hi ich habe die Tage gelesen das Kleinanzeigen Händler/Private auch Steuern auf die Gewinne zahlen müssen.

Da hast Du falsch gelesen.

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Madtrash 
Fragesteller
 13.02.2024, 22:12

Okay ergibt Sinn, was ist aber wenn ich eine riesen Sammlung an Dingen habe von dennen ich mich trennen will, Da kommt man schnell auf über 30 Artikel und 2000€ sind auch schnell erreicht gilt dann auch das ich das aus meinem Privatbesitz verkaufe und gut ist ?

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Rasentraktor007  13.02.2024, 22:12
@Madtrash
Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Nicht verstanden?

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