Führungszeugnis löschen lassen?
Hallo vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
ich hab leider 2 Einträge im Führungszeugnis und für eine Arbeit brauche ich ein Sauberes.
ich war fast 2 Jahre über eine Leihfirma bei der Straßenreinigung beschäftigt und wurde dann nicht übernommen wegen meinen Einträgen.
sie sagten mir wenn mein Führungszeugnis sauber ist komplett kann ich wieder bei Dehnen anfangen.
meine Frage:
kennt jemand sich aus ob man es kurzfristig irgendwie löschen lassen kann oder beim amstgericht oder so?
Weil wie ich mit bekommen habe haben das schon ein paar Leute gemacht und es hat auch funktioniert!!
Wegen welcher Art von Delikt wurdest du wann zu welche Strafe verurteilt?
Schwarzfahren und Diebstahl bei Rewe habe noch bis 11.11 diesen Jahres Bewährung
Abermals: Wann fand die Verurteilung statt und zu welcher Strafe wurdest du konkret verurteilt? Hiervon ist die Tilgungsfrist abhängig.
Wann die Verurteilung war weis ich nicht genau das müsste 3 Jahre her sein oder so.
wurde wegen dem Diebstahl verurteilt
2 Antworten
Dafür gibt es gesetzliche Löschungsfristen.
Die kann man nicht auf Antrag verkürzen.
Das wäre ja auch ziemlich dämlich für den Rest der Welt.
Diebstahl bei Rewe habe noch bis 11.11 diesen Jahres Bewährung
Das steht nicht im Führungszeugnis.
Was hast Du gemacht? Bewaffneter Raubüberfall?
Doch steht alles drinne und nein kein Raubüberfall wurde nur beim klauen erwischt habe paar Lebensmittel mit gehen lassen
Kann ich beantragen, dass eine Eintragung nicht im Führungszeugnis erscheint?
Ja, das Bundesministerium für Justiz (BfJ) kann die vorzeitige Nichtaufnahme einer Verurteilung in ein Führungszeugnis anordnen, soweit das öffentliche Interesse dem nicht entgegensteht.
§ 39 BZRG
Da ein Führungszeugnis häufig dazu dient, gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nachzuweisen, dass die betroffene Person nicht vorbestraft ist, kommt die Nichtaufnahme einer Eintragung nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Berufliche Schwierigkeiten für sich alleine würden dies nicht rechtfertigen.
Ein Ausnahmefall liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die Aufnahme einer Eintragung eine unbillige Härte darstellen würde. Dies ist in Ihrem Antrag glaubhaft darzulegen. Ihr Antrag auf eine vorzeitige Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis soll darüber hinaus eine umfassende Darstellung Ihrer Lebenssituation enthalten. Die Lebensumstände sind durch Kopien aussagekräftiger Dokumente (z. B. Geburtsurkunden von Kindern, Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, Kündigungsschreiben, Einstellungsangebote, Aufforderung zur Vorlage eines Führungszeugnisses) glaubhaft zu machen.
Der Antrag ist zu unterschreiben und unter Angabe Ihrer Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie Ihrer Anschrift an das BfJ zu richten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihr Antrag nur bearbeitet werden, wenn Ihre Identität eindeutig festgestellt wird. Daher ist Ihrem Antrag auch eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Aus der Kopie müssen folgende Daten ersichtlich sein: Vorname, Name (ggf. auch der davon abweichende Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort, Unterschrift und Anschrift. Übrige Daten können auf der Kopie geschwärzt werden.
Bei schriftlicher Antragstellung:
Bundesamt für Justiz
Registerverwaltung Bundeszentralregister
53094 Bonn
Auch Anträge, die per E-Mail übermittelt werden, müssen neben den vollständigen Personendaten ebenfalls mit Unterschrift versehen sein. Die E-Mail ist zu richten an: tilgung@bfj.bund.de.
Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch bei rechtsanwaltlicher Vertretung) ist stets eine Vollmacht vorzulegen. Sofern die Vollmacht auch die Entgegennahme von Schriftstücken umfassen soll, ist dies ausdrücklich aufzunehmen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fragen/Fragen_node.html#
Dann frag mal den Staat bin noch bis Endes des Jahres auf Bewährung
Die Einträge im Führungszeugnis werden automatisch nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht, frühestens nach 3 Jahren und spätestens nach 10 Jahren. Die Fristen sind deliktabhängig.
Du kannst durchaus beantragen, dass eine Verurteilung vor Fristablauf bereits nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen wird (§ 39 I BZRG).