Führerschein prüfungskosten erstattung?

2 Antworten

Ja, Geld für nicht in Anspruch genommene Leistungen können zurück gefordert werden .. es sei denn, andere Gebühren sind noch offen.. etwas für Fahrstunden oder so.. dann wird es verrechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

In der Regel verjähren Forderungen innerhalb von drei Jahren ab dem geschlossenen Jahr. Wenn du also irgendwann im Jahr 2016 Forderungen an deine Fahrschule hattest, kannst du diese bis Ende diesen Jahres einfordern.

crelo 
Fragesteller
 21.10.2019, 15:36

Ich habe halt nie die theore oder praxis angetreten und auch keinen Termin abgemacht es ist einfach alles verfallen nach 2 Jahren letztes jahr. Kann ich einfach da reinspazieren und das einfordern?

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Yee39  21.10.2019, 15:41
@crelo

Deine Fahrschule hat dadurch keine Kosten der Anmeldung und dem Transport zur Prüfung gehabt. Ich würde sagen, dass du das Geld dafür einfordern kannst, ja.

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