Führerschein prüfungskosten erstattung?
Moin ich habe mich damals bei einer fahrschule angemeldet wo man dann auch im voraus die kosten für die praxis und Theorie bezahlt was ja auch normal ist.
Ich habe meinen Führerschein dort nie vollendet bzw. Nie die praktische oder theoretisches prüfung angetreten.
Habe ich nun ein recht darauf mir diese kosten zurückzuerstatten? Ist ca. 3 Jahre her.
2 Antworten
Ja, Geld für nicht in Anspruch genommene Leistungen können zurück gefordert werden .. es sei denn, andere Gebühren sind noch offen.. etwas für Fahrstunden oder so.. dann wird es verrechnet.
In der Regel verjähren Forderungen innerhalb von drei Jahren ab dem geschlossenen Jahr. Wenn du also irgendwann im Jahr 2016 Forderungen an deine Fahrschule hattest, kannst du diese bis Ende diesen Jahres einfordern.
Ich habe halt nie die theore oder praxis angetreten und auch keinen Termin abgemacht es ist einfach alles verfallen nach 2 Jahren letztes jahr. Kann ich einfach da reinspazieren und das einfordern?