Führerschein im Ausland machen, wer hat Erfahrungen?

5 Antworten

Hallo annalena2000,

die derzeit gültige Regelung ist nach wie vor so, dass du im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erlangen kannst, sofern

1) deine Sperrfrist in D abgelaufen ist

2) dein Hauptwohnsitz für mind. 185 Tage im entsprechenden Land liegt.

Das bedeutet, dass es keine Scheinadresse sein darf, sondern man dich auch dort wirklich vorfindet und du dort auch deinen Lebensmittelpunkt hast (Arbeitsstelle, Schule etc.). Zudem musst du in D abgemeldet sein.

Desweiteren muss beim FS-Antrag wahrheitsgemäß angegeben werden, dass in D die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet wurde.

Gruß Nancy

Da hast Du aktuell aber eine SEHR schwierige Frage gestellt, deren aktuellste Gesetzgebungen ich nicht einmal genau kenne.

Vor ein paar Jahren konntest Du in der Tat noch in Nachbarstaaten INNERHALB  EU eine Fahrerlaubnis erwerben, wenn Dein Hauptwohnsitz in diesem Staat angemeldet war und Du Dich dort auch nachweislich länger als 193 Tage auf 12 Monate aufgehalten hattest. 

Dann HATTEST Du zumindest gute Chancen auf ( notfalls gerichtliche ) Durchsetzung im Anerkennungsverfahren bei der Umschreibung einer im EU-Ausland ( rechtmässig ) erworbenen FE zur Umschreibung in eine deutsche FE.

( ABER auch DAS war erst ab dem Zeitraum möglich, AB dem in D keine Sperre der Wiedererteilung einer FE mehr verhängt war )

Wie es HEUTE damit aussieht, das kann ich Dir mangels Interesse und Recherchen allerdings auch nicht sagen. Die europäisch "harmonisierten" Führerscheinregelungen wurden seither ( m.W.  mehrfach ) überarbeitet.

Kannst Du schon machen, nur fahren darfst Du damit in Deutschland nicht solange eine MPU Anordnung gegen dich besteht.

Dir wurde nicht nur der Füherschein abgenommen, sondern die Fahrerlaubnis entzogen.

Da nützt die ein neuer Führerschein aus dem Ausland absolut gar nichts, denn es wäre trotzdem der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.