FSJ und ALG2 mit Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Wie wäre es, wenn du das anhand deiner vollständigen Bedarfe und Einkommen von der Leistungsabteilung deines Jobcenters berechnen lässt?

Strom wird eigentlich nicht als Bedarf gesondert berücksichtigt, da der Haushaltsstrom in den Regelleistungen gemäß § 20 SGB II enthalten ist (Abseits eines Mehrbedarfes für die dezentrale Warmwasseraufbereitung).

Was den Bundesfreiwilligendienst angeht schaue dir folgendes Dokument an.

Hier die Randziffer 11.122

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk0/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf

Wenn die kompletten ALG - 2 Leistungen für euch beide für 3 Monate gestrichen sind,dann gibt es auch vom Jobcenter keine komplette Miete gezahlt,denn das Kindergeld wird ja auch angerechnet !

Habt ihr beide also eine 3 monatige Sanktion über 100 %,außer die Zahlung der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann müsste normalerweise das Kindergeld und dann deine FSJ - Vergütung bis auf einen Freibetrag von 200 € auf eure KDU - angerechnet werden.

Dein Kindergeld dann voll und nicht mehr um 30 € Versicherungspauschale mindernd,weil du dann schon diese 200 € Freibetrag hast.

wenn du 3 Monate lang den Regelsatz nicht kriegst, dann können sie dir vom FSJ sowie nichts wegnehmen.

Lass dich aber auf jedenfall vom Bundesfreiwilligendienst beraten, wegen künftigen Leistungen usw. 2012 waren 175 € anrechnungsfrei, ob das noch gilt.

erste Anlaufstelle hier

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/


und hier noch eine aktuellere Antwort zu deiner Frage (200€ frei)

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

isomatte  23.08.2017, 07:42

Vom FSJ - Gehalt / Kindergeld oder anderem Einkommen würde eh nie etwas weggenommen,es wird aber auf erbrachte Leistungen nach Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet !

Demnach kann das Jobcenter auch auf die erbrachte Mietzahlung anrechnen.