FSJ und ALG2 mit Bedarfsgemeinschaft?
Guten Abend
Ich beginne in 2 Wochen ein FSJ und bekomme 330€ Geld insgesamt vom FSJ. Ich bin in einer BG mit meinem Partner zusammen, er geht in eine Maßnahme da er erst nächstes Jahr eine Ausbildung beginnt. Ich würde nun gerne wissen wie viel mir von dem FSJgeld also den 330€ abgezogen werden? Ich würde das Geld gerne für den Führerschein weglegen!!!
Falls ds hilft: Das Bundesland ist Saarland und die Miete bei uns beträgt aktuell 430€ warm inkl Wasser. Strom geht extra. Das Jobcenter bezahlt uns die Miete mit dem Strom komplett. Mein Partner bekommt 192€ Kindergeld und ich auch.
Die Monatlichen ALG2 Leistungen sind für 3 Monate sind komplett gestrichen (Gründe sind jetzt irrerelevant). Wir bekommen wie gesagt nur die Miete bezahlt.
Danke im voraus.
VG
3 Antworten
Wie wäre es, wenn du das anhand deiner vollständigen Bedarfe und Einkommen von der Leistungsabteilung deines Jobcenters berechnen lässt?
Strom wird eigentlich nicht als Bedarf gesondert berücksichtigt, da der Haushaltsstrom in den Regelleistungen gemäß § 20 SGB II enthalten ist (Abseits eines Mehrbedarfes für die dezentrale Warmwasseraufbereitung).
Was den Bundesfreiwilligendienst angeht schaue dir folgendes Dokument an.
Hier die Randziffer 11.122
Wenn die kompletten ALG - 2 Leistungen für euch beide für 3 Monate gestrichen sind,dann gibt es auch vom Jobcenter keine komplette Miete gezahlt,denn das Kindergeld wird ja auch angerechnet !
Habt ihr beide also eine 3 monatige Sanktion über 100 %,außer die Zahlung der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann müsste normalerweise das Kindergeld und dann deine FSJ - Vergütung bis auf einen Freibetrag von 200 € auf eure KDU - angerechnet werden.
Dein Kindergeld dann voll und nicht mehr um 30 € Versicherungspauschale mindernd,weil du dann schon diese 200 € Freibetrag hast.
wenn du 3 Monate lang den Regelsatz nicht kriegst, dann können sie dir vom FSJ sowie nichts wegnehmen.
Lass dich aber auf jedenfall vom Bundesfreiwilligendienst beraten, wegen künftigen Leistungen usw. 2012 waren 175 € anrechnungsfrei, ob das noch gilt.
erste Anlaufstelle hier
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/
und hier noch eine aktuellere Antwort zu deiner Frage (200€ frei)
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Vom FSJ - Gehalt / Kindergeld oder anderem Einkommen würde eh nie etwas weggenommen,es wird aber auf erbrachte Leistungen nach Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet !
Demnach kann das Jobcenter auch auf die erbrachte Mietzahlung anrechnen.