Fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Hallo,
Ich wohne seit 01.03.2020 in einer Mietwohnung mit ca 31 Quadratmetern (mit Balkon) .
In der Wohnung über mir, welche leer steht, ereignete sich ein Wasserschaden. In dieser Zeit war ich im Urlaub, sodass das Wasser unkontrolliert durch meine Decke tropfte. Das Resultat: ein Wasserschaden im Laminat. Am 10. September 2021 begann die Trocknung in meiner Wohnung, bei der festgestellt wurde, dass sich Teppich unter dem Laminat befindet. Die Hälfte des Laminates in meiner kleinen Ein-Zimmer wohnung wurde rausgerissen und meine Möbel mussten an die Wand gerückt werden, bzw. in Bad und Küche geschoben werden. Am 28. Oktober 2021 kamen die zwei Trocknungsgeräte, welche in meiner Wohnung standen, wieder raus und mir wurde gesagt, dass schnellstmöglich mit der Verlegung des Laminates begonnen wird, damit ich bald wieder in meiner Wohnung wohnen kann. Bis heute hat sich niemand bei mir gemeldet. Eine erneute Trocknung wird nicht stattfinden und das restliche Laminat soll in der Wohnung bleiben, diesbezüglich habe ich Bedenken, dass der Teppich unter dem restlichen Laminat nass ist und anfängt mit schimmeln. In dieser ganzen Zeit zahle ich weiterhin die volle Miete.
Nun möchte ich aber doch ausziehen, weil ein Wohnen in meiner Mietwohnung seit 10. September 2021 nicht mehr möglich ist.
Würde in meinem Fall die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bestehen oder muss ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Des Weiteren beschäftigen mich Fragen wie, ob der Vermieter dann Kosten auf mich "abwälzen" kann, wie die Kündigung ausehen muss und inwieweit ich dann vorrichten müsste.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen schon einmal im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
8 Antworten
für mich ist die Wohnung nicht bewohnbar,
damit dürfte einer Fristlosen Kündigung nix im Wege stehen, zumal dem Vermieter der Umstand bekannt ist.
In dieser ganzen Zeit zahle ich weiterhin die volle Miete.
Ab hier hab ich Verständnisprobleme.
Wohnung komplett unbewohnbar = 100% Mietminderung.
die Wohnung ist unbewohnbar
wieso zahlst Du noch Miete und das ohne Ersatzunterkunft
selbstverständlich darf man unter solchen Voraussetzungen fristlos kündigen
In dieser ganzen Zeit zahle ich weiterhin die volle Miete.
Wieso?!
Hier kann man nur empfehlen, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen, und zeitnah eine entsprechende Kündigung (hilfsweise fristgemäß zum nächstmöglichen termin) auszusprechen. Scheinbar wurde die Miete weitergezahlt, und dafür im Gegenzug vermieterseitig oder über die VGV eine Ersatzunterkunft bereitgestellt; anders ist es nicht erklärlich, warum die Miete für eine nicht nutzbare (weil unbeohnbare) Wohnung monatelang weitergezahlt werden sollte. Ob aus dem langsamen Fortschreiten der Arbeiten ein Anspruch auf eine fristlose Auflösung des MV erwächst, ist zumindest zweifelhaft.
Habe mich bereits an den Mieterbund24 gewendet
Ein eigener Anwalt wäre die bessere Wahl. In dem Szenario sogar gleich in mehrfacher Hinsicht.
Die volle Miete zahle ich ohne das ich eine Ersatzunterkunft bekam.
Warum? Das ist doch sinnfrei. Wenn die Unterkunft nicht bewohnbar ist, hätte die Miete sofort um 100% gekürzt werden können. Ich kann nur empfehlen, sichhier nicht auf den Mieterbund und Konsorten zu verlassen, sondern unverzüglich selbst einen RA zu mandatieren, der die eigenen Ansprüche gegenüber dem VM durchsetzt.
Der Mieterbund meinte nur, dass ich dem Vermieter vorher noch eine Frist setzen muss.
Du sagst es. Und genau deswegen rate ich auch niemandem, zum Mieterbund für eine Rechtsberatung zu gehen.
Habe mich bereits an den Mieterbund24 gewendet, jedoch warte ich dort noch auf Antwort. Die volle Miete zahle ich ohne das ich eine Ersatzunterkunft bekam.