Freundin wohnt bei mir, aber das Jugendamt fühlt sich nicht zuständig?

3 Antworten

So wie ich das lese, sind zwei Personen vom Jugendamt für das Mädchen zuständig:

  1. Amtsvormund: Diese darf Entscheidungen für das Mädchen treffen, z.B. behördliche Ummeldung, Schulanmeldung etc. Der Amtsvormund ist gerichtlich bestellt. Das heißt, wenn ein Gericht das Jugendamt Hamburg als Amtsvormund bestellt, dann sind und bleiben diese zuständig - egal wo das Kind lebt. Wenn das Kind dauerhaft weit wegzieht, z.B. nach München, dann kann beim Gericht ein Wechsel der Amtsvormundschaft angeregt werden. Aber solange das nicht erfolgt, bleibt der Amtsvormund zuständig.
  2. Sozialer Dienst: Wir sind die Abteilung, die für sogenannte Hilfen zu Erziehung (z. B. Familienhilfe, Wohngruppe) zuständig sind. Wir prüfen, ob ein Bedarf besteht und richten dann die passende Hilfe - die die Eltern oder der Amtsmund beantragen - ein. Die Zuständigkeit ist manchmal ziemlich kompex. Aber in der Regel ist die Zuständigkeit bei Minderjährigen da, wo die Eltern leben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

wenn sie ständig einfach abhaut, wird sie nun sehen müssen wie sie klar kommt. entweder finanzierst du sie oder sie geht zurück zu ihren eltern

Wenn sie bei dir nicht angemeldet ist, ist nach wie vor das Jugendamt ihrer Heimatgemeinde für sie zuständig. Aber scheinbar hat die Sachbearbeiterin keine Lust mehr mit ihr zu arbeiten, wenn sie ihre Mitwirkung verweigert.

Wie alt ist sie denn?


Niklass1999 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 10:12

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