Fremde Autotür kaputt getreten, zahlt die Haftpflichtversicherung?
7 Antworten
Nein, Vorsatz, also etwas mit Absicht kaputt gemacht! Warum sollte dafür eine Versicherung haften? Das würde ja bedeuten, gefällt mir irgendwas nicht mehr, lasse ich das von jemanden, der Haftpflichtversichert ist, zerstören und bekomme den aktuellen Zeitwert ersetzt!
Wenn es Vorsatz war, zahlt deine private Haftpflicht nicht.
Und ich kann mir nicht vorstellen, wie man ohne Vorsatz gegen eine Autotür treten kann.
Eine Autotür kaputt treten ist nur absichtlich möglich. Das zahlt selbstverständlich KEINE Versicherung.
Kommt drauf an wie du es der Versicherung schilderst....
Blödsinn! Wie soll das denn bitte geschildert werden, wenn jemand absichtlich die Tür kaputt tritt? Gutachter sind nicht blöd! Vermutlich hat der Eigentümer eh die Polizei hinzu gezogen?
Anstiftungen zum Versicherungsbetrug sollte man in einem Forum unterlassen.
Wenn man einen Schaden anders schildert, "als es war", ist das ganz eindeutig BETRUG
Ja aber du bekommst den Schaden vielleicht bezahlt :-)
Nein. Weder die des Verursachers noch die des Geschädigten.
hm... welche Schäden hat denn der Verursacher ???
Der Verursacher hat keinen Schaden erlitten. Aber er hat einen verursacht. Und dafür hat er gegebenenfalls eine private Haftpflichtversicherung. Diese zahlt aber natürlich nicht bei Vorsatz.
Ich habe das Strafrechtliche nicht erwähnt, man kann es aber anders schildern das es war.