Freistellung zum gerichtstermin

5 Antworten

naja den G.termin mußt du ja wahrnehmen. Nimm notfalls einen Tag Urlaub, auch unbezahlten.

DU bist dem BGB in diesem Fall unterstellt - solange du in Deutschland wohnst (wird aus der Frage nicht ganz klar). Also kann dich die Polizei auch mitten in der Nacht abholen und bis zum Gerichtstermin festhalten. Erklär das dem AG, und auch, dass es da empfindliche Strafen gibt. Mag sein, dass du dafür (Sonder-)Urlaub beantragen musst - aber auch das wäre das geringere Übel, weil normalerweise das Gericht für den Gehaltsausfall aufkommt, nicht der AG!

Dein Arbeitgeber muss dich zumindest unbezahlt freistellen. Damit du keine finanzielle Einbuße hast bekommst du den Zeitaufwand und die Fahrtkosten zum Termin von der Gerichtskasse erstattet. Dein AG muss dir nur die Verdienstbescheinigung ausfüllen, liegt der Ladung bei....

Ich denke schon. Schließlich wird der Verdienstausfall von der Gerichtskasse ja erstattet.

Natürlich HAT er dir frei zugeben bei so einem Termin, es gibt mit Sicherheit auch in seinem Land solche Gesetze