Freischaffender künstler als Minderjähriger?

3 Antworten

Als "Minderjähriger" (dafür gibt es diese Gesetze) bist du (noch) nicht voll geschäftsfähig (denn darum geht es) und bräuchtest einen gesetzlichen Vertreter, ähnlich wie bei darstellenden- oder Gesangskünstlern, die von den Eltern oder dem Manager "geschäftlich" vertreten werden,

und die Idee mit den "T Shirts" ist  zwar nett, aber weder neu, originell, noch gewagt, noch sonst etwas, Es gibt inzwischen einige Unternehmen (weltweit) , die gar nicht mehr selber entwerfen/ drucken , sondern davon leben,  das sie die Motive der "User" verwalten und verkaufen, (Spreadshirt, etc)

Und ich kenne pers. einen Mann, der seit Jahren T-Shirts in seinem Laden anbietet, auch selbst bedruckt (Transfert - früher Siebdruck) oder als Dienstleistung verkauft und das sogar inzwischen besser läuft, da dort der Kontakt direkt ist und die Kunden konkret das bekommen , was sie erwarten, ohne Post Zusatzkosten etc.


ich würde Dich als Elternteil auch nicht mit so einer recht "mainstreamn -artigen" Idee in die Selbstständigeit entlassen wolen oder dafür "Geschäftsverantwortung" übernehmen, "ehrlich" gesagt, ..
das dazu!


Eine Begründung wie die genannte, dass die Tätigkeit zu viel Zeit verlangen könnte wird Dir nicht eingegangen sein. Schade. Denn es gibt durchaus Fristen, die eingehalten werden müssen. Da ist man unter Umständen nicht mehr Herr seiner Zeit.

Ziemlich harmlos noch, wenn ein Kunde anruft und kein Ende findet. Aber es sind auch viele andere Dinge denkbar.

Zum Schutz von Minderjährigen sind die in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Diese Beschränkung wolltest Du aufheben lassen und es wurde nicht gemacht. Die Beschränkung hindert Dich jetzt auch wieder.

Dabei ging es nicht nur um die Gewerbeanmeldung. Du hättest also auch für Dein Unternehmen Verträge abschließen dürfen. Der Gesetzgeber unterstellt bei Erwachsenen diese Einsicht, wie andere Erkenntnisse auch.

Diese Einsichtsfähigkeit hat das Gericht geprüft und Dir meiner Meinung nach an einem Beispiel erklärt, dass die bei Dir nicht gegeben ist. Du solltest diese Entscheidung nicht nur dadurch respektieren keine Gewerbeanmeldung abzugeben. Du solltest, weil an Deinem 18 Geburtstag nur eine Frist abläuft und kein Erkenntniszuwachs stattfindet, Deine Ideen einfach um ein paar Jahre verschieben. Eben bis Dir klar ist, wo Unterschiede und Bedeutungen zu suchen sind.

Ob jemand gewerblich oder freiberuflich tätig ist, diese Unterscheidung wird für das Gewerberecht und das Steuerrecht geprüft. Trotz der sich gleichenden Begriffe sind dieses zwei unterschiedliche Prüfungen, die auch unterschiedlich ausgehen können. Also kann eine Gewerblichkeit nach Gewerbeordnung verneint und dafür aber trotzdem Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt werden.

Freiberuflichkeit ist der Status für ÄrztInnen, KünstlerInnen, AnwältInnen und noch einige andere. Dabei hat es immer wieder Streit gegeben. Insbesondere im künstlerischen Bereich. Was ich zu dem Thema bisher selber gelesen habe, dass hat sich oft auf Malerei und Bildhauerei bezogen.

Für die Einsortierung wird tatsächlich eine Unterscheidung vorgenommen. Ist jemand lediglich als Grafiker tätig, dann ist dieses eben keine künstlerische Tätigkeit. Es geht eben bei Kunst nicht um Gestaltung, es geht um eine Botschaft. Eine Auseinandersetzung mit einem Thema im Sinne der Kunst.

Darüber wurden von den Gerichten Gutachten in Auftrag gegeben. Schließlich kann ein Richter zwar persönlich eine Meinung dazu haben, ob etwas Kunst ist, dies wird aber dann in der Regel durch einen Kunstsachverständigen oder einen Professor geprüft.

Dazu werden aber auch Studien verlangt, die nicht unbedingt ein Studium verlangen, aber sie müssen auf dem Niveau eines Studiums gewesen sein. Dabei ist es natürlich vor Gericht hilfreich, wenn eben ein Studium absolviert wurde.

Es geht aber auch um die eigenen Ausstellungen. Hat man einen Galeristen? Oder findet der Vertrieb über Strukturen statt, die man Gewerbetreibenden unterstellt? Was natürlich bei eBay oder ähnlichen Vertriebswegen der Fall ist.

Betrachte das, was ich zum rechtlichen Bereich geschrieben habe einfach als reine allgemeine Informationen. Schließlich kenne ich weder Dein Talent, noch Deine künstlerische Ausbildung. Du könntest ja Nachmittags täglich 'Gast' in einem Atelier bei einem Künstler sein, der Dir bei der künstlerischen Auseinandersetzung mit Themen hilft. Dich also unterrichtet. Auch wieder keine Ahnung ob das rechtlich so ausreichend wäre.

Mir geht es im Sinne des Familiengerichtes darum, dass man schnell wegen ein paar Euros seine Zukunft verbauen kann. Das kann schon dadurch passieren, dass Du kurz nach Deinem Geburtstag ein Gewerbe anmeldest. Dann kommt der Fragebogen zu steuerlichen Erfassung. Mitten in die Abiturvorbereitungen. Dann würdest Du Dich vielleicht der Pflicht gehorchend ein paar Stunden damit beschäftigen. Allerdings könnte es dadurch Probleme beim Lernen geben. Die Konzentration geteilt, Zeit weg. Das innere Verlangen die ersten Motive in die Öffentlichkeit zu bringen. Dann bietet keiner, Frust. Folgen für die Prüfungen wären nicht von der Hand zu weisen.

Ich selber berate Unternehmer. Und kenne die Situationen und Emotionen. Auch die Folgen. Denn selbst mit Beratung sind die Schritte in die und in der Rolle einer/eines Unternehmerin/Unternehmers nicht so einfach, wie es vorher den Meisten erscheint.

Deshalb nochmals der Appell - Male weiter, aus eigener Erfahrung es ist toll. Für mich wäre ein Verkauf rechtlich kein Problem. Seit etwa 10 Jahren male ich für den Hausgebrauch. Auch großformatige Dinge. Nie würde ich auf die Idee kommen, ein Bild zu verkaufen. Erstens genügen sie da meinen künstlerischen Ansprüchen nicht und zweitens würde ich dann erfolgreich sein wollen. Das würde aber Kapazitäten fordern, die ich nicht bereit bin dafür zu vergeben. Ein ganzer Blumenstrauß an Argumenten 'hindert' mich daran. Diese Argumente müssen bei Dir nicht stimmen. Doch in Deinem Lebensabschnitt gibt es eine ausreichende Menge an stimmenden Argumenten es mindestens während der Ausbildungsphase und dann in den ersten Jahren der beruflichen Etablierung sein zu lassen.


Schnipp>

Dirk-D. Hansmann  23.08.2015, 06:20

Fortsetzung -->

Habe Spaß an Deiner Kunst. Teile den Spaß auch mit anderen. Aber lasse es in den nächsten Jahren dabei. Entwickele Dich als Zeichner, Maler, Cartoonist. Wo auch immer Deine künstlerische oder grafische Reise geht.

P.S. Von einer Hürde hast Du scheinbar noch gar nichts gehört. Die Künstlersozialkasse wird sich bei Dir nicht melden. Aber wenn Du Dinge verkaufen willst, dann wirst Du mit denen Kontakt aufnehmen müssen. Die stellen auch noch Anforderungen an Dich. Nicht nur Gewerbeamt, Finanzamt und Kunden.

Es gibt bei der Einkommensteuer einen jährlichen "Grundfreibetrag", unterhalb dessen du keine Steuer zu zahlen hast.

Siehe dazu: http://www.steuer-schutzbrief.de/grundfreibetrag.html