Frage zur Kreidler Florett

6 Antworten

Es kommt drauf was für eine das ist eine alte klasse 5 mit 40 KM/H oder eine alte Klasse 4
ohne Begrenzung in der Geschwindigkeit das ist dann der Fall wen das Ding über 70KM/H läuft ohne zu was zu machen Vergaser Zylinder und der gleichen . Florett 50 cm³ 1957 erschien das erste Modell der Florett (K 54), angetrieben von einem liegend eingebauten Einzylinder-Zweitaktmotor mit Gebläsekühlung. Die Florett, das bekannteste Modell von Kreidler – bis 1967 nur mit Gebläsekühlung ausgeliefert – wurde in zahlreichen Modellvarianten angeboten: Entweder mit Pedalen (Moped), ohne Pedale als Mokick mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Als Kleinkraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zunächst mit 3,6 PS, dann als GT und RS-Modelle (ab 1967) mit 5,3 PS und ab 1972 mit 6,25 PS bis zur letzten Ausbaustufe kurz vor der Produktionseinstellung mit 6,8 PS (1980) bei der Kreidler Florett RS.[4] oder van Veen 1968 übernahm Hendrik Van Veen die Entwicklung der Rennmaschinen für Kreidler. Noch luftgekühlt erbrachte der 68er Motor, von Jörg Möller entwickelt, 14 PS bei 14.000 min-1. 1969 wurde auf Wasserkühlung umgestellt und ein Sechsgang–Getriebe verwendet. Die Leistung wuchs auf 16 PS bei 14.500/min und als Höchstgeschwindigkeit wurden 160 km/h angegeben.[1] Die Weltmeistermaschine, von 1971 bis 1978 stetig weiterentwickelt, erreichte zuletzt eine Leistung von 22,5 PS bei 17.000/min, versehen mit einer elektronischen Zündung von Kröber und Mahle-Schmiedekolben.[2] Je nach Übersetzung und entsprechender Motorabstimmung waren damit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h der knapp 60 kg wiegenden Rennmaschine möglich

Jetzt haste ne schöne historische Abhandlung über Kreidlermopeds hier hin kopiert. Supi.

Aber die Frage die sich aus Deinem Einleitungssatz ergibt, steht immer noch aus. Was für einen Führerschein braucht man heute für die alte Klasse 4 ?

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Klasse 4 wird ersetzt durch Klasse AM

Beinhaltet - direkter Erwerb ab 16 Jahre Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:

Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Klasse 4 wird ersetzt durch Klasse AM

Und das ist der Knackpunkt. Es stimmt nämlich nicht so richtig.

Die alte Klasse 4 wurde durch den Klasse 1b ersetzt, der dann durch den A1.

Die alte Klasse 5 wurde ersetzt durch die neue Kasse 4 und die dann durch den M.

Wäre die alte Klasse 4 durch den AM ersetzt worden, dürfte in der Übergangsverordnung nicht drin stehen " nicht mehr als 50 km/h " weil das Inhaber der alten Klasse 4 schlechter stellen würde.

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@hauseltr

Ja, sicher. Es gibt aber verschiedene 4er. Und da erinnern sich nicht mehr viel dran.

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@Effigies

Ich denke mal, das der Fragesteller in seinem Führerschein wohl kaum den A 1 stehen hat, so wie es bei mir der Fall ist, vom 10.04.1961 :-)

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Ok, habs gefunden.

Nein, der B-Schein reicht leider nicht. In einem B-Schein der nach 1980 erworben wurde ist nur die Klasse AM enthalten und nach § 76 Abs. 8 Fahrerlaubnis-Verordnung (Übergangsrecht) fallen Fahrzeuge über 50 km/h nicht in diese Klasse.

Die Fahrzeuge der Klasse 4 "Kleinkraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung" sind am am 1. April 1980 in die neue Klasse Leichtkrafträder (damals noch 80ccm) übergegangen für die man nun den A1 Schein benötigt.

Amtlicher Text:

Übergangsverordnung § 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

ja, der normale Auto Führerschein reicht aus. Früher durften die 49ccm Motorroller noch schneller fahren und alle die vor dem Baujahr 99 oder so ähnlich gebaut wurden dürfen das auch jetzt immer noch.

Viel Spaß damit Neid

Bist dir sicher?

Mir hat mal jemand gesagt, dass die Regelung für Simson-Schwalben gilt. Wär super wenns für die Kreidler auch so wäre.

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@wintermeister
Bist dir sicher?

Nein, isser nicht. Weis wahrscheinlich ned mal wovon er redet.

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