Frage zum BIP - Vergleich Kauf früher und heute, welche Einflüsse auf BIP?
Hallo Leute,
Habe hier eine Übungsaufgabe im Fach VWL. Leider komme ich nicht weiter, habe zwar einige Ideen, leider aber findet sich weder etwas in Fachliteratur, noch im Internet etwas brauchbares.
Die Frage: "Vor Jahren hat Herr Maier insgesamt 700€ für eine Plattensammlung ausgegeben. Gestern hatte er sie für 200€ auf dem Flohmarkt verkauft. Wie beeinflusst dieser Verkauf, mit Begründung, das laufende BIP?"
Eine kurze Erläuterung wäre sehr nett :)
Viele Grüße :)
2 Antworten
700€ -> Einfluss auf das BIP
Sofern die Ware im Geschäft gekauft wurde, wurde dieser Betrag "vor Jahren" im BIP berücksichtigt, weil der Verkäufer diesen Umsatz bilanziert hat.
200€ -> kein Einfluss auf das BIP
Das BIP kann nur Vorgänge erfassen, die der Bilanzierung unterliegen. Somit werden Verkäufe auf einem Flohmarkt nicht erfasst, weil sie nirgendwo "gemeldet" werden und somit nicht erfasst werden können.
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Hatte eben schon die Frage gestellt, allerdings keine Antwort erhalten, vielleicht kannst du mir ja auch helfen.
Was wäre aber, wenn er es nicht als bzw. an eine Privatperson auf einem F-Markt verkauft hätte, sondern in einem Platteneinzelhandel, der es dann wieder weiterverkauft hätte? Dann würde doch eine Dienstleistung des Einzelhändlers vorliegen. Dann würde es doch "bilanziert" werden oder?
Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist die Summe der Marktwerte
aller in einem Land hergestellten Güter und Dienstleistungen abzüglich
der erbrachten Vorleistungen. Das BIP wird während eines bestimmten
Zeitraumes (normalerweise 1 Jahr) gemessen und stellt die wichtigste
Kennzahl der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) dar.
D.h. die Produktion der Schallplatten floss bereits vor Jahren ins damalige BiP. Gebrauchtwaren werden nicht ins diesjährige mit eingerechnet.
Hallo, d.h. es wird gänzlich vernachlässigt? Was wäre aber, wenn er es nicht als Privatperson auf einem F-Markt verkauft hätte, sondern in einem Platteneinzelhandel, der es dann wieder weiterverkauft hätte? Dann würde doch eine Dienstleistung des Einzelhändlers vorliegen. Oder irre ich mich hier?
Ja. Das statistische Bundesamt kann nur Güter und Leistungen für das BIP erfassen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Somit sind alle Privatverkäufe, Schwarzarbeit, non-monetäre Leistungen nicht im BIP erfasst.