Frage zu Rechtschutz und Gewährleistung beim Auto?

3 Antworten

typisches verhalten von hinterhof-gebrauchtwagenhändlern. denen muss man knallhart mit anwalt und prozess drohen, dann knicken sie ein und leisten auch im rahmen der gesetze (1 jahr bei gebrauchten) gewährleistung.

und das auch noch, wenn du bei dem eine teure zusatz-garantie gekauft hast! für was soll die denn da sein? 1 x wischwasser auffüllen und 2 x alee 6 monate frische taschentücher für die mittelkonsole?

1tomes6  26.03.2016, 00:12

Das mit der Drohung ist blauäugig,

der Verkäufer ist so abgebrüht, daß er noch seine Lügen durch Anwalt betonen läßt und der Anwalt wirft Dir ein unachtsames lesen vom Kaufvertrag vor, resp. nach dem Unterschreiben.

Habe unterschrieben " Ohne Garantie " Bei mir handelte sich um

Einen Kauf von Privat an Privat ( obwohl der Verkäufer lt. Angebote

Im Autoscout im Monat nachweislich 3-4 Autos Privat anbietet. Das ist doch ein glatter Wettbewerbsverstoß? Trotzdem hast Du keine Schanz. Ich habe leider keinen Rechtsschutz.

Gruß

Buerger41  26.03.2016, 21:34
@1tomes6

Ich verstehe nicht, warum Sie solch ein schädliches Halbwissen hier kund tun.

Ok,

Danke schonmal für die Antworten.

Das mit der Gewährleistung hab ich mir eigentlich auch gedacht, da ich gelesen hatte das der Händler bis zu einem halben Jahr nach Verkauf in der Beweispflicht ist das der Fehler nicht vorhanden war, was ich durch Ausgelesene Fehlercodes aber belegen kann.

Wie ist das denn mit der Innung, ich wohne in einem anderem Raum wie der Händler und weiss auch nicht ob dieser in der Innung ist. Hilft die Innung aus meinem Kreis da trotzdem und auch wenn der Händler ggf nicht darin wäre ?

1tomes6  25.03.2016, 23:55

Hallo,

Ich habe das gleiche Problem.

Wenn der Händler nicht als Mitglied einer Innung angehörig ist, wird alles kalt abgelehnt,- leider.

Buerger41  26.03.2016, 18:23

Die Schiedsstellen sind nicht eine Einrichtung der Innung! Wenden Sie sich an die IHK. Die werden Ihnen die örtlich zuständige Schiedsstelle nennen.

Eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall abzuschließen, ist aus meiner Sicht Blödsinn. Der Rechtsschutzfall ist bereits mit der Weigerung des Händlers, die  Garantie zu erfüllen, eingetreten.

Die Frage ist, auf was sich die erweiterte Garantie bezieht. In der Regel nur auf den Motor, das Getriebe  und -in Ausnahmefällen- auf die Lichtmaschiene. Dennoch sollten Sie auf den Anspruch nicht verzichten, denn bei dem Kauf von einem Händler steht Ihnen die gesetzliche Garantie auf das Gesamtfahrzeug zu.

Am besten Sie wenden sich die für Ihren Wohnsitze zuständige IHK und lassen sich die Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe nennen. Dort tragen Sie bitte den Sachverhalt vor und Ihre Ansprüche. Das Verfahren kosten kein Geld und die Schiedsstellen arbeiten recht schnell und meisten zugunsten der Verbraucher. Das Verfahren vor einer Schiedsstelle birgt kein Kostenrisiko für Sie.

Erst danach sollten Sie einen Anwalt beauftragen, wenn die Schiedsstelle sich auf die Seite des Händlers schlägt.

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen im Streitfalle immer das Kostenrisiko ab. Daher sollte man sie rechtzeitig und umfassend abschließen. Am besten Sie lassen sich von einem unabhängigen und fachlich guten Vermittler beraten. Dieser sollte Sie auch im Schadenfall betreuen dürfen.