Frage zu Folgenden Lateinischen Satz?

2 Antworten

Von Experte Zephyr711 bestätigt

Das ist ein doppeltes PC (contempta und relicta). Ein solches PC durch zwei mit "und" verbundene Hauptsätze zu übersetzen ist zulässig. Deswegen ist deine Übersetzung (mit Ausnahme des fehlerhaften Bezugs von huius insulae [Gen]) durchaus als richtig zu bewerten.

Deine Variante in korrigierter Form:

Ich aber wurde von dir verachtet und an der Küste dieser Insel zurückgelassen und deswegen beweine ich mein Unglück und werde von der Sehnsucht nach dir gequält. Leb wohl!

Meistens wird so ein PC in der Schule mit Nebensatz üersetzt:

Weil ich von dir verachtet und an der Küste dieser Insel zurückgelassen worden bin, beweine ich...

Alles klar?

VG

MCX

Von Experte Miraculix84 bestätigt

Schon gar nicht so verkehrt. Hier muss man nur einmal klären, wie der Satz aufgebaut ist.

Ego autem a te contempta ac relicta in litore huius insulae miseriam meam fleo et desiderio tui torqueor. Vale!

  • sowohl das contempta als auch das relicta sind PPP-Formen im Nominativ Sg. Femininum und beziehen sich (in einem PC) aufs ego. Es ist also eine Frau, die spricht; wörtlich könnte man übersetzen: "Ich, von dir verachtet(/geringgeschätzt/geschmäht) und verlassen,…"
  • Das huius insulae (Gen. Sg. -> "dieser Insel") gehört inhaltlich zum in litore => "an der Küste dieser Insel"; das wiederum gehört zum relicta => "zurückgelassen an der Küste dieser Insel.

,,Ich aber, von dir verachtet und an der Küste dieser Insel zurückgelassen, beweine mein Unglück und werde von der Sehnsucht nach dir gequält.‘‘

Für das Participium Coniunctum (PC) gibt es ja verschiedene Möglichkeiten der Übersetzung. Möglich wäre also auch ein Nebensatz (z.Bsp. temporal):

,,Doch nachdem ich von dir verachtet und an der Küste dieser Insel zurückgelassen wurde, beweine ich mein Unglück und werde von der Sehnsucht nach dir gequält.‘‘

Schönen Gruß

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der lateinischen Philologie