Also ich habe in der Fachliteratur keinen Beleg für deine These gefunden.
Ich zitiere aus Friedrich Crusius: Römische Metrik, München, 1959:
"Eine Silbe gilt auch dann als lang, wenn sie zwar kurzen Vokal hat, diesem Vokal jedoch unmittelbar mehr als ein Konsonant folgt. Man spricht dann von Längung durch Position. Dabei ist es gleichgültig, ob die längenden Konsonanten zur selben Silbe gehören oder ob sie teilweise oder (selten!) ganz am Anfang eines folgenden Wortes stehen."
Folgende Ausnahmen oder Spezialfälle stehen in der Fußnote (ich zitiere jetzt nicht mehr wörtlich):
- x = Doppelkonsonant
- z = Doppelkonsonant
- qu = Einzelkonsonant
- Ausnahme zu 3.: liquidus
- h = wird erst in der Spätantike als Konsonant gewertet; gilt also im Schullatein nicht als positionslängend.
- Muta cum liquida (kennst du ja).
Ich habe darüber hinaus quasi sogar das Gegenteil gefunden. Und zwar in: Boldrini, S: Prosodie und Metrik der Römer, Stuttgart, 1999, S.37.
Dort steht, dass ein einsilbiges Wort, wenn es auf -r endet und ihm ein neues Wort mit Vokal am Anfang folgt, dieses r verdoppelt wird. Man spricht vom geminierten r.
Als Beispiel führt er unter Anderem diesen Quarternar von Plautus (Bacch. 1127) an:
Rerin ter in anno tu has tonsitari
Gesprochen wird es :
Rerin ter rin anno tu has tonsitari
..., damit das ter eindeutig zu einer Länge kommt, um dem Versmaß des Quartenars zu genügen.
Ein solches geminiertes r gibt es übrigens auch als geminiertes c und geminiertes s.
Ich hoffe, ich hab dir damit weiterhelfen können!
Vale
PS:
1) Textstelle von Plautus: Plautus: Bacchides https://share.google/vz1R2pd1PseXlci7y
2) Link zu Boldrini, falls du dich für Metrik interessierst: https://amzn.eu/d/4U10rmg