Frage zu einem potentiellen Fall fürs Jugendamt?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage, speziell an die Personen, die sich mit dem Jugendamt und den Vorgängen dort auskennen.
Ich möchte hier ein Beispiel schildern und würde gerne wissen, wie das Jugendamt hier vorgehen würde.
Nehmen wir an es gibt eine Familie die in einem Haus wohnt. Diese Familie besteht aus einem Paar (das nicht verheiratet ist) und dem Sohn der Frau. Der Sohn ist 14 Jahre alt.
Der Partner der Frau ist Soldat und nur sehr selten zu Hause, am Wochenende alle zwei Wochen.
Die Frau hat ursprünglich amerikanische Wurzeln und ist nach Deutschland gezogen.
Eines Tages verschwindet die Mutter des Jungen und geht wieder in die USA und lässt ihren Sohn in Deutschland bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten zurück. Die Mutter ist vor fast 8 Monaten abgehauen.
Der leibliche Vater des Jungen lebt in den USA und der Junge hat nur einen einzigen Verwandten in Deutschland und das ist seine Oma.
Diese lebt jedoch in einem weit entfernten Bundesland, etwa 350km entfernt.
Die Oma hat anfangs ab und zu vorbeigesehen, interessiert sich jetzt jedoch nicht mehr für ihren Enkel.
Das heißt, der 14-jährige Junge lebt ohne ein Elternteil und damit ohne einen Erziehungsberechtigten alleine in dem Haus.
Wie würde das Jugendamt hier reagieren?
5 Antworten
Als Jugendamt (Sozialer Dienst) würde ich direkt das Familiengericht informieren und empfehlen einen Vormund zu bestellen. Der Jugendliche kann ja nix machen - keinen Schulwechsel, keine Kontoeröffnung, keine medizinischen Eingriffe, ... darüber hinaus wäre natürlich auch zu klären, wie der Jugendliche krankenversichert ist (zuvor vermutlich Familienversicherung über Mutter). Und so weiter.
Und das sind allein die bürokratischen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist ja noch das Problem, dass der Jugendliche - bis auf zwei Wochenenenden im Monat - allein lebt.
Es würde einen Besuch dort machen und zunächst die Vormundschaft übernehmen, bis geklärt ist, wer das machen kann.Es geht auch um Unterhaltsfragen und Kindergeld.
Dass es bestimmt, wo der Junge in Zukunft lebt, wer für ihn zuständig ist und die Unterhaltsfrage klärt.
die Oma würde kontaktiert werden. und wenn die ihn nicht aufnehmen möchte oder kann, würde der junge bis auf weiteres in eine Pflegefamilie kommen
Zuerst würde vermutlich die Oma kontaktiert werden. Schien mir aber bei dem Text nicht so, als hätte sie ein Interesse:( dann würde der Junge vermutlich in eine Pflegefamilie kommen.
Natürlich kann sich der Junge auch mit Freunden zuhause treffen oder mit Freundinnen oder Freunden schlafen...
Was bedeutet Vormundschaft genau?