Fotografieren von Fremden in öffentlichen Bereich erlaubt?

5 Antworten

Anders als bei uns in den USA gibt es in Almanien natürlich 1000 Regeln für das anfertigen und insbesondere Veröffentlichen von Fotos (Recht am eigenen Bild).

Für das reine anfertigen von Fotos gilt: Du darfst in der Öffentlichkeit jeden fotografieren, außer er ist in einer für ihn nachteiligen Situation (betrunken, verletzt, nackt).

Wenn es ums veröffentlichen geht, darfst du generell ohne Erlaubnis nichts veröffentlichen, in dem die Person Hauptmotiv ist. Erlaubt wäre es nur folgendes:

  • wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient (also z.B. auf einer Ausstellung gezeigt wird)
  • oder es sich um Personen der Zeitgeschichte oder Prominente dreht
  • wenn die Person nur Beiwerk ist
  • wenn die Fotos auf einer Veranstaltung (z.b. Karnevalsumzug) gemacht werden
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003
Maxi1920 
Fragesteller
 14.10.2021, 18:50

Danke für die antwort!

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So etwas verletzt auch die Persönlichkeitsrechte in den USA und es ist genauso wenig in Deutschland erlaubt. Eine private Person in der Öffentlichkeit ist kein "Freiwild" und wenn sie es spitz kriegt und sich daran stört, gibts halt Stress. Ohne Einverständnis dürfen weder Fotos gemacht, noch irgendwo hochgeladen werden. Sollte ja auch klar sein wieso.

Ausnahmen gibt es dann, wenn man z.B. ein Gebäude fotografiert und da 100 Leute vorbeilaufen und diese in der Masse nicht klar zu identifizieren sind

Maxi1920 
Fragesteller
 14.10.2021, 17:33

Danke für die Antwort, tatsächlich ist es in den USA erlaubt leute zu fotografieren, solange sie sich im öffentlichen Bereich befinden. Man darf sie außerdem auch veröffentlichen! https://legalbeagle.com/8581945-illegal-pictures-people-permission.html

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Uneternal  14.10.2021, 17:43

Falsch, wir haben in den USA nicht so einen Alman-Quatsch, du kannst hier jeden in der Öffentlichkeit fotografieren und das Foto sogar veröffentlichen.

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Hi,

Das ist so eine Sache, es gibt Rechte, die dafür sprechen, dass man es machen darf. Allerdings gibt es auch welche dagegen. Solange du das Bild nur in Fotografie Fachforen postest sollte es aber kein Problem sein. 🙂

Über eine eigenmächtige Herstellung von Bildnissen trifft das KunstUrhG keine Bestimmungen. Diese ist aber grundsätzlich als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen. Nur in Ausnahmefällen kann die Erschleichung einer Bildnisherstellung aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gestattet sein.

BGH, Urteil vom 16. September 1966 – VI ZR 268/64 –, Rn. 46, juris.

Hochladen darfst du es ohne Zustimmung schon mal gar nicht.