FOS Uneingeschränkte Fachhochschulreife?
Ich möchte mich gerne beim BKA für ein duales Studium bewerben. Hierfür benötigt man ein Abitur, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine uneingeschränkte Fachhochschulreife.
Nun zu meiner Situation:
Ich habe in Bayern an einer Fachoberschule meine Fachhochschulreife gemacht. Im ersten Jahr (11. Klasse) war ich abwechselnd in Blockphasen (4 Wochen) im Praktikum und in der Schule. D.h. insgesamt umfasst das Praktikum ca. 18 Wochen bzw. genau ein halbes Schuljahr. Reicht das als praktischer Teil für die „uneingeschränkte Fachhochschulreife“?
Davor habe ich noch nie von einer uneingeschränkten Fachhochschulreife gehört, deshalb bin ich nun etwas verwirrt.
2 Antworten
Du erlangst nach der 12. Klasse FOS die Fachhochschulreife, damit kannst du an allen FH alles studieren.
Das uneingeschränkt dürfte sich auf einen Abschluss beziehen, den es in Bayern gar nicht gibt.
Falls du ganz sicher gehen willst, kannst du einfach auch noch die 13. Klasse machen.
Bevor du eine 13. Klasse machst, solltest du bei der Einstellungsberatung anrufen, ob das reicht.
Ich denke ja, aber was ich so denke, ist nicht zwingend richtig.
Gruß S.