Flug mit Absicht verpassen?
Ich habe Urlaub gebucht und mein erster Flug würde um 8 Uhr von Hamburg abgehen und dann um ca. 10 Uhr in Düsseldorf ankommen. Dort hätte ich Aufenthalt von über 4 Stunden bevor mein 'Hauptflieger' ins Ausland geht.
Meine Frage ist, ob ich nicht sofort nach Düsseldorf fahren kann und dann dort meinen Hauptflieger zu kriegen? Würde mich nämlich mit allem drum und dran weniger Zeit kosten und man könnte morgens länger schlafen.
Muss ich den Hamburg Flug stornieren? Oder muss ich was bezahlen, wenn ich den Flug da quasi 'verpasst' hab? Wird meine Abreise gar vielleicht abgesagt, da ich meinen ersten Flug nicht angetreten bin?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
7 Antworten
funktioniert nicht, in dem Falle ist wegen Nichtantritt des Flugs das Ticket verfallen. Du bekommst nicht mal ne Erstattung
Ticket muss wie gebucht abgeflogen werden.
Ja, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen ist doch ein gewaltiger Unterschied. Wenn die Airline dennoch storniert, nützt dir am Flughafen Düsseldorf das BGH-Urteil herzlich wenig :-)
Das ist natuerlich richtig. Dann bleibt nur noch, entsprechende Schadensersatzansprueche geltend zu machen.
Hallo,
in jedem Fall solltest du damit rechnen, im Anschluss eine Nachbelastung deines Zahlungsmittels über die Höhe der Differenz des Preises zu erhalten, den du hättest zahlen müssen, wenn du von vorn herein diese Verbindung gebucht hättest.
By the way: Auch wenn es in Deutschland Urteile dazu gibt, dass die Stornierung eines Weiterfluges bei einem No Show nicht rechtens ist, ist es trotzdem gängige Praxis, zumindest bei ausgebuchten Flügen. Sonst fliegt man mit einem leeren Sitz auf der zweiten Teilstrecke - den wird man versuchen zu füllen.
Das du eigentlich im Recht bist, bringt dir an der Stelle erst mal nichts, denn du hast dann keinen Flug mehr und darfst dich im Nachgang mit der Airline - ggf. auch gerichtlich - rumstreiten.
Alternative: Airline vorab informieren und ggf. höheren Preis hinnehmen, der dir sonst sowieso nachbelastet würde.
LG, Chris
Die Fluggesellschaft darf die Befoerderung auf der zweiten Teilstrecke nicht verweigern. Wenn der Flugpreis fuer die tatsaechlich geflogene Strecke aber hoeher ist als der fuer die gebuchte, darf sie die Differenz von dir verlangen.
Wenn der Nonstop Flug ab Duesseldorf also teurer ist als der Umsteigeflug ab Hamburg, musst du die Differenz zu dem hoeheren Preis nachzahlen.
Ich wuerde das bereits vorher mit der Fluggesellschaft klaeren, um ein moeglicherweise groesseres Theater am Flughafen Duesseldorf zu vermeiden.
Wenn du den ersten Flug nicht antrittst werden mit großer Wahrscheinlichkeit die weiteren Flüge storniert. Wenn du den ersten Flug stornierst, wenn es überhaupt möglich ist, wirst du evtl. den Aufpreis für den Direktflug zahlen müssen. Auf jeden Fall erst nachfragen.
Die normale Flugzeit von HH nach Düsseldorf beträgt nur ca. 30 Min. Wenn Du also mit dem Auto fahren willst, bist Du viel länger unterwegs. Das Flugticket verfällt, wenn Du die 2 Flüge nicht unabhängig von einander gebucht hast und nicht in HH eincheckst.
Das sieht der BGH allerdings anders: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=51775&linked=pm