Flug gestrichen, Zug verpasst - keine Kostenübernahme?

RedPanther  17.10.2023, 12:38

Waren die Bahnfahrten zwischen Köln und Paris Teil des Beförderungsvertrages, den du mit der Fluggesellschaft geschlossen hast?

4 Antworten

Waren die Bahnfahrten zwischen Köln und Paris Teil des Beförderungsvertrages, den du mit der Fluggesellschaft geschlossen hast?
Nein

So, und das ist der entscheidende Punkt:

Mit der Fluggesellschaft hast du nur einen Vertrag von Kanada nach Paris.

Alles, was du danach vorhast, ist nicht Teil des Vertrages und dementsprechend ist die Fluggesellschaft dafür nicht verantwortlich.

Dementsprechend hast du nur jene Rechte, die sich auf den Flug nach Paris beziehen. Und für "höhere Gewalt", d.h. außergewöhnliche Umstände die sich dem Einfluss der Fluggesellschaft entziehen, sehen die Passagierrechte keine Entschädigungen für Annullierungen oder Verspätungen vor. Und ja, ein Vogelschlag aufgrund dessen der Flieger erstmal nicht flugtauglich ist, ist ein solcher Umstand. Die Fluggesellschaft muss dich auf anderem Wege zum Ziel transportieren und sie muss bis dahin zumutmare Maßnahmen zu deiner Versorgung ergreifen. Aber eine Entschädigung muss sie nicht zahlen.

Es ist also alles rechtens, wie es gelaufen ist.

Anders wäre es gewesen, wenn die Bahnfahrt Teil des Vertrages gewesen wäre. Dann wäre der Vertrag von Kanada nach Köln gewesen, mit Umstieg in Paris. Dementsprechend hätte es auch in der Verantwortung der Fluggesellschaft gelegen, dass du nach Köln gelangst.

Die airline ist nur für deinen Transport, nicht für die an und Abreise zum Flughafen zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Pilot bei der Luftwaffe

Die Airline ist meist raus wenn die Probleme wegen Wetterproblematiken o.ä. entstanden sind. Abgesehen davon ist es nicht deren Problem wie du zum Flughafen kommst.

Du hättest ja bereits den ersten Zug nehmen und dich dann am Flughafen aufhalten können o.ä.

Aus solchen Gründen sollte man entweder Züge unmittelbar buchen oder sich für ein Flexticket entscheiden. Hat mir beim letzten Flugtrip auch erhebliche Mehrkosten erspart als es wegen Wetterproblemen zu einer erheblichen Verspätung kam.

Ja, ist üblich. Die Airline ist nicht für Vögel zuständig. Wenn du so billig buchen willst, dass es nicht mit Umsteigen bis München, Frankfurt, BRE, BER, LEJ, DRS, STR, FMO, DUS, CGN, HAJ oder was auch immer geht, sind deine separaten Kosten wie Bahntickets deine ganz eigene Verantwortung. Grüße vom Berufsflieger.

Tipp: buche dir eine Verbindunt von und bis zum Heimatflughafen und die Airline wird dich genau dahin fliegen, inkl. Übernachtung bei Reiseunterbrechung. Du siehst nun, wie aus dem Billigen nun das Teure daraus wird. Geiz ist leider längst nicht mehr geil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufsflieger aus Leidenschaft
NoLies  17.10.2023, 19:44

Es gibt tatsächlich Leute die ca 2-3 Stunden weit weg zum nächsten Flughafen wohnen. Und daher dein super toller "Ratschlag" nichts nutzt. Krass, ich weiss.

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