Flüßigkeiten im Koffer?

4 Antworten

Klar, im Aufgabegepäck kannst du Flüssigkeiten wie die genannten in bel. Menge mitnehmen, da gelten die strengen Mengenbegrenzungen wie im Handgepäck nicht. Du musst sie auch nicht in durchsichtige Plastiktüten packen, ein normaler Kulturbeutel reicht völlig aus. Achte nur darauf, dass alles gut verschlossen ist, damit nichts ausläuft.

Bei Medikamenten ist es am besten, sie im Handgepäck mitzunehmen, vor allem wenn du sie unterwegs brauchst. Im Koffer geht aber auch. Wenn du nach Thailand reist, hilft ein Rezept auf Englisch, besonders bei stärkeren Medikamenten. Manche Wirkstoffe sind dort allerdings problematisch, deshalb vorher besser prüfen, ob etwas davon auf einer Liste verbotener Substanzen steht.

Guten Flug und eine guts Reise! ✈️🍀

Grapy

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lufthansa Rookie
Flüssigkeiten im 1-Liter-Kunststoffbeutel
Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.
Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.html

Im Aufgabegepäck kannst Du das ohne Beutel mitführen, also auch eine 500ml-Flasche Sonnencreme.

Flüssigkeiten nur bis maximalen Packungsgröße 100 ml im Handgepäck.

im Koffer geht mehr, muss nicht separat eingpackt werden

Medikamente, die Du brauchst, darfst Du einführen. Sind es Opiate, muss eine ärztliche Bescheinigung dabei sein


Leandro48 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 09:22

Danke für deine Antwort, aber sind Flüssigkeiten nicht nur im Handgepäck bis 100ml? Wie soll ich denn z.B Sonnencreme für 2 personen mit nehmen wenn ich nur 100ml mit nehmen darf. Ich dachte eben, dass im Koffer es egal ist wie groß die Flaschen sind bin mir aber nicht ganz sicher

Wie kann es sein, dass es immer noch nicht klar ist, nach Jahrzehnten?

Flüssigkeitsrestriktionen betreffen das H A N D G E P Ä C K.

Somit betreffen sie nicht das Aufgabegepäck. Logisch?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich unterwegs (im Flugzeug) seit den 1990ern