FeV CE. Ausnahmegenehmigung?

1 Antwort

Was soll denn das für eine Ausnahmegenehmigung sein? Die Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt klar die Anforderungen an das Sehvermögen. Wer sie nicht erfüllt, darf auch kein LKW fahren.

Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Wenn es sie gäbe, stünden sie auch in dieser Anlage 6.

Sulaya 
Fragesteller
 16.01.2018, 16:31

Also. Nur zur Info: Ich sitze seit dem 11.12 letzten Jahres in der Fahrschule und werde diese mit der Fahrerlaubnis CE ab schließen. Es hat zwar 8 Anrufe bei verschiedenen Augenärzten und etwas Nerven gekostet. Aber ich bin auf dem besten Weg mein Ziel zu erreichen. Es gibt immer einen Weg. Man muss nur dran bleiben.

In diesem Sinne

Sulaya

Sulaya 
Fragesteller
 17.01.2018, 10:58

. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.

Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen.

Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich.

Der letzte Absatz ist aus schlag gebend. Und vielleicht hilft es ja auch dem Ein oder Anderen weiter.