Bei C1 Sehhilfe wieder eintragen?

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Zu meiner Zeit war es so dass man für den Führerschein min 75% Sehstärke haben musste, für den Kl II (LKW) brauchte man 100%.

Ich befand mich da in einer ähnlichen Situation, für den Autoführerschein schaffte ich beim Sehtest nichtmal die 75%. Bekam eine Brille mit den niedrigsten Werten mit der ich eine Sehkraft von 125% erreichte, ich leider aber nach spätestens einer halben Stunde tragen tierische Kopfschmerzen bekam.

Warum auch immer wurde die nötige Sehhilfe damals nicht im FS vermerkt und ich trug sie wegen den Kopfschmerzen auch nicht. Für meinen Kl II ging ich an einem guten Tag (ausgeruht, etc) zum Optiker, hätte problemlos den Sehtest für die restlichen Führerscheine bestanden, aber eigentlich nicht für Kl II. Mit etwas gutem Zureden bekam ich die dann trotzdem (hatte nicht viel gefehlt, die ganz kleinen Kreise durfte ich nochmal aufsagen). Für Kl II musste ich auch beim Sehtest nachweisen keine Rot-Grün oder Blau-Gelb-Schwäche zu haben.

Ich nehme an dass es immernoch ähnlich ist und für den C der Sehtest schärfer ist, Dir also der der für Kl B gültig ist Nichts bringt. Unter der Voraussetzung dass Du mit Sehhilfe Kopfschmerzen bekommst müsste es eigentlich Möglich sein dass der Augenarzt Dir bestätigt lieber keine Sehhilfe zu benutzen.

Der Sehschärfetest dient ja unter anderem auch dazu, dich selbst zu schützen. Was hast du davon, da eine Schwäche zu vertuschen? Falls es je zu einem Unfall käme, der auf diese Sehschwäche zurück zu führen wäre, würdest du deines Lebens nicht mehr froh.

Aufklaerer111  26.05.2020, 21:46

Das wird nicht passieren. 75 Prozent auf dem schlechteren Auge ist mehr als genug. Warum soll da ein Unfall passieren wenn man so gut sieht.

Hallo, ich würde an deiner Stelle lieber nochmal einen Sehtest machen, zum Autofahren ist es schon sehr wichtig, gut zu sehen, und eine Brille in der richtigen Stärke zu tragen. Du musst die Brille ja sonst nicht tragen, nur zum Autofahren. Du könntest auch mit dem Optiker besprechen, ob du 0,25 Dioptrien weniger verschrieben bekommst, das reicht meines Wissens für's Autofahren aus, und ist für die Augen angenehmer - dein Optiker weiß das genau, welche Vorschriften für den Straßenverkehr gelten, also frag einfach nach.

Es gibt Gesetze, die das genau vorschreiben. Du kannst also nichts umgehen. Das augenärztliche Gutachen, welches du nun benötigst, muss ganz bestimmten Anforderungen genügen, die genau festgelegt sind. Dein Augenarzt sollte das wissen.
Daran drehen kann man nichts.

Nein den kann man nicht umgehen, dass ist ja auch nicht Sinn der Sache...das Gutachten vom Augenarzt ist elementar wichtig und die Vorgaben des Gesetzes werden da auch ohne Spielraum durchgesetzt!! Dein Augenarzt wird da aber auch bescheid wissen!!