Feststellungsbescheid, was heißt das für mich?
Dienstag, kam mein Feststellungsbescheid... Naja , eigentlich wollte ich ihn gar nicht machen, aber das Jobcenter hat mich dazu gedrängt... Ich komm damit nicht ganz klar,irgendwie... Ich hab mich zwar im Internet,jetzt ein wenig dazu informiert, aber so ganz steig ich da nicht durch... Überall steht,das man bei 40% noch Mal in den Wiederspruch gehen soll ,um mehr zu bekommen... Aber steht mir mit "mehreren psychischen Erkrankung" überhaupt mehr als 40%zu?
4 Antworten
Ob du vielleicht auf 50 GdB kommen könntest, können Dir die Fachleute des VdK genau beschreiben. Die beraten Dich auch zu einem möglichen Widerspruch.
Der Feststellungsbescheid mit GdB 40 eröffnet dir aber schon Möglichkeiten. Du erfüllst die Vorraussetzungen für eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 151 Absatz 2.
https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/bildung-arbeit/gleichstellung.php
Damit wärst du Schwerbehinderten ( ab GdB 50) gleichgestellt und hättest somit alle Vorteile eines schwerbehinderten Arbeitnehmer.
Das JC muss ( leider ) das machen , weil man mit einem GdB von 50 eher in eine Erwerbsminderungsrente kommen kann . Und dann muss nicht das JC , sondern andere müssen Geld für dich zahlen.
Frag einfach nach , ob du einen Widerspruch machen sollst, es war schließlich ihre Idee.
Und frag auch , ob sie wollen, das du Erwerbsminderungsrente bekommst ............Hast du schon mehr als 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet ?
Oder es ist für den Sozialhilfeträger...............
Hallo,
du solltest tatsächlich Widerspruch einlegen.
Mit 40% kannst du nichts anfangen, kannst kaum Unterstützung bekommen.
Alles Gute
Das sind keine % sondern Grade.
Was erwartest du dir denn, was dir der GdB bringt? Das muss dir erstmal klar werden. Ansonsten brauchst du auch keinen Widerspruch einlegen. Außerdem wolltest du das doch gar nicht sondern das AA. Leg den Bescheid vor und fertig.