Familienkasse zahlt Kindergeld nachzahlung, Jobcenter verlangt nachzahlung

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Entscheidend ist,was du in deinem Leistungsbezug für Leistungen erhalten hast und was dir zustand !

Hast du nämlich deinen dir zustehenden Bedarf laut SGB - ll vollständig vom Jobcenter erhalten,was ich annehme,dann wird dir deine Nachzahlung des Kindergeldes natürlich nachträglich angerechnet,weil du vorrangig Anspruch auf Kindergeld hattest.

Ob dir dann diese 30 € Versicherungspauschale für die Zeit deines ALG - 2 Bezuges zustehen,ist noch nicht gesagt. Wenn du nämlich in dieser Zeit auch einen Nebenjob ausgeübt hast und Freibeträge auf Erwerbseinkommen geltend machen konntest,dann entfallen auch diese 30 €.

Denn diese würden dann schon in deinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten gewesen sein.

Hast du keinen Nebenjob in der Zeit gehabt,dann kannst du pro Monat diese 30 € x deinen ALG 2 Leistungszeitraum nehmen,das könntest du dann erst mal als Freibetrag von deiner Nachzahlung abziehen.

Das würde dann auf die ganzen Monate deines ALG - 2 Bezuges zutreffen,wenn du keinen Nebenjob hattest.

Dir würden dann von deinen 184 € Kindergeld,nur 154 € als anrechenbares Einkommen angerechnet. Diesen Betrag müsstest du x die Monate deines ALG - 2 Bezuges nehmen,das wäre erst einmal das,was du auf jeden Fall ans Jobcenter zurück zahlen müsstest.

Bleibt von der Summe dann noch ein Betrag übrig,wird diese als einmaliges Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn du es diesen Monat noch bekommen würdest ( Eingang auf deinem Konto ) würde es dir als einmaliges Einkommen auf den April angerechnet,ist eine Anrechnung im selben Monat nicht mehr möglich,erfolgt diese im Folgemonat.

Würde nach dem Abzug also noch mehr als 1 voller Monatsbetrag übrig sein,den du als ALG - 2 Leistung bekommst,müsste dieser Betrag zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Dann könntest du noch einmal diese 30 € Versicherungspauschale x 6 Monate geltend machen,wenn du kein Nebenjob ausübst,dann hättest du noch mal 180 € Freibetrag.

Der Rest würde dir dann von den laufenden Leistungen der nächsten 6 Monate abgezogen.

Das Kindergeld dient ja zur Bedarfsdeckung. Du hättest also von vorne herein dann weniger AlG 2 bekommen. Pro Monat steht dir eine Versicherungspauschale von 30,00 € zu.

Über deine Ansprüche musst du dich schon selbst informieren. Außerdem wird im Antrag auf AlG 2 auch gefragt, ob du andere Ansprüche hast.

Sei froh, dass du diese 30 € jetzt pro Monat bekommst

Kindergeld zählt bei ALG II als Einkommen. Wenn Du also die volle Summe ALG II ausgezahlt bekommen hast, wirst Du das wohl zurückzahlen müssen.

Und um Deinen Kindergeldanspruch hättest Du Dich selbst kümmern müssen.

Cheeva 
Fragesteller
 14.04.2014, 17:36

Aber wo sehe ich das im Bescheid? Ich mein wie kann ich das selber prüfen um aufs gleich Ergebniss zu kommen?

beangato  14.04.2014, 17:42
@Cheeva

Wenn bei Bedarf ca. 296 Euro oder 391 Euro steht + anteilige Miete, so wurde es ausgezahlt.

Beispiel:

296 Bedarf + 300 Miete - wäre Auszahlungsbetrag 596. Wenn Kindergeld angerechnet wurde, wäre der Auszahlungsbetrag rund 150 Euro niedriger.

DerHans  15.04.2014, 14:22
@Cheeva

Das wird bereits im Antrag gefragt, ob du Anspruch auf sonstige Leistungen hast.