Falscher Zählerstand.

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Ich hatte vor einigen Jahrzehnten ein ähnliches Erlebnis. Der Netzbetreiber schickte mir einen Monteur in das Haus, um den Zähler abzuklemmen. Begründung: "Ungeklärte Vertragsverhältnisse". Ich wies nach, dass meinerseits vertraglich alles in Ordnung war, von der Anmeldung über die Zählernummer bis zur letzten bezahlten Stromrechnung. Der Monteur ließ sich erst aufhalten, als zufällig der Hausbesitzer dazukam und alles noch einmal ausdrücklich bestätigte. Ohne dessen Beistand wäre mir gnadenlos der Strom abgeschaltet worden allein aufgrund einer Schlamperei beim Vertragspartner.

Mittlerweile habe ich mich in Fachkreisen dazu schlau gemacht. Nach heutiger Rechtslage darf der Netzbetreiber keinesfalls einem Kunden den Strom abschalten wegen Vorgängen, die der Kunde nicht zu vertreten hat. Da würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen.

nun, es lässt sich ja noch ausfindig machen, wer vor dir in der wohnung gewohnt hat. dem entsprechend müsste man also irgendwo herausfinden können, bei welchem Zählerstand die betreffende Person ausgezogen ist. den kannst du dann als einzugszählerstand verbuchen.

setz dich also mal mit der hausverwaltung in verbindung, wenn die die werte haben, dann kannst du dich noch mal mit dem energieversorger in verbindung setzen.

lg, Anna