Ist das der falsche Taschenrechner?

4 Antworten

Zunächst einmal kann man hier die „Regelungen zur Verwendung von Taschenrechnern als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs“ finden:

http://www.isb.bayern.de/download/11880/regelungen_zur_verwendung_von_taschenrechnern_als_hilfsmittel_bei_leistungsnachweisen.pdf

Der CASIO fx-991 DE X erfüllt diese Regelungen nicht. Denn der Taschenrechner hat, soweit ich sehe, unter anderem Funktionen zum ...

  • Differenzieren oder Integrieren,
  • Lösen von Gleichungen oder Gleichungssystemen,
  • näherungsweisen Berechnen der Nullstellen einer Funktion,
  • Rechnen mit Vektoren

..., was dafür sorgt, dass man den Taschenrechner in bayerischen Gymnasien in der Regel nicht als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen (insbesondere auch nicht bei den Abiturprüfungen) verwenden darf.

Es kann höchstens sein, dass der Lehrer das aber evtl. nicht bemerkt und du daher mit dem Taschenrechner durchkommst.

Im Unterricht kann der Lehrer dir die Nutzung im Einzelfall gestatten, muss es aber nicht.

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Auf der CASIO-Webseite kann man übrigens auch abfragen, ob der Taschenrechner die Richtlinien erfüllt, was beim CASIO fx-991 DE X nicht der Fall ist...

https://www.casio-schulrechner.de/de/produkte/zulassungsrichtlinien/

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 - (Schule, Mathematik, Gymnasium)
mihisu  24.12.2021, 11:29

Ich würde die Benutzung (bzw. das Bereithalten reicht schon) nicht riskieren, insbesondere nicht beim Abitur. Denn wenn der Lehrer das bemerkt, muss er die Arbeit mit 0 Punkten bewerten.

Siehe: BayGSO § 57 (1)

(1) ¹Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. ²Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. ³Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
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mihisu  24.12.2021, 11:33

Und auch in der 9. Jahrgangsstufe, darfst du den bei Leistungsnachweisen im Normalfall nicht verwenden. Und selbst wenn, würde ich empfehlen einen zugelassenen Taschenrechner benutzen, damit du dich an diesen gewöhnen kannst.

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Ich würde das nutzen was die anderen nutzen. Wenn du andere Hardware hast und da was erklärt wird, dann fragst du dich immer: "und wie geht das bei mir?"

Massses 
Fragesteller
 24.12.2021, 10:54

Danke für die antwort, aber ich kenne schon alle notwendigen aktionen und wie man sie auch auf diesen macht. Ich hab den ja schon zuhause und wollte frageb ob ich den auch in die schule mitnehmen kann

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Ich glaub das ist der, der Mittlerweile in der Abiturprüfung verboten ist. Nimm ihn einfach, normal bekommst du von der Schule in der Oberstufe eh einen geliehen, den du ihm abi nehmen kannst. Hast ja noch Zeit bis zur Prüfung