Falsche Angaben des Vermieters im Mietvertrag

8 Antworten

Falls Eure Berechnung stimmt, die Miete kürzen, und zwar die Warmmiete um genau 12 % in alle Zukunft für die gesamte Laufzeit des Vertrags und rückwirkend bis einschl. Januar 2009...

abrechnen kann er nur, was im Mietvertrag steht; Garten gehört nicht zur Wohnfläche, höchstens zur Nutzfläche. Wird also sowieso anders abgerechnet. Dazu gibt es reichlich Infos im Netz.

Im Mietvertrag muss genau aufgelistet sein, was ihr angemietet habt. Dabei kann die Wohnfläche bis zu 10 % abweichen, ohne dass eine Mietminderung gefordert werden kann. Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile. Wie die Flächen (insbedondere bei Schrägen und bei m Balkon) angerechnet werden, steht in der Wohnflächenverordnung - einfach mal googeln. Gibt es keine Einigung über die Fläche, kann man auch einen Gutachter mit der Wohnflächenermittlung beauftragen, denn ihr dann erstmal zahlen müsst - könnte sich aber lohnen. Gartenfläche zählt nicht zur Wohnfläche.

  • Der Garten ist eine Nutzfläche und gehört nicht zur Wohnfläche.

  • Weicht die Wohnfläche um mehr als 10Prozent ab, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Quadratmeterzahl stimmt nicht

Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche um mehr als 10% ab, kann der Mieter die Miete mindern und auch für die Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Richter sprachen einem Mieter die komplette überzählige Miete der vergangenen fünf Jahre zu (Az. VIII ZR 144/09). Etwaige Abschläge, etwa eine Messtoleranz von fünf Prozent, zugunsten des Vermieters ließen die BGH-Richter nicht zu.

geht zum mieterschutzbund oder anwalt

die differenz zwischen tatsächlicher wohnungsgröße und der im mv vereinbarten, darf 10% betragen

abrechnen darf er nach den qm, die im mv stehen

due 10% wären hier überschritten