Fahrzeug weiter weg kaufen?
Hallo
Also ich habe im Internet das Auto gefunden was wir gerne haben möchten... Problem ist nur das dass Auto ca. 450 km weit weg steht und wir ungerne 2 mal hinfahren würden also hatten wir uns überlegt
Auto ansehen und bei gefallen kaufen
Soweit die Theorie jetzt zum Praktischen Teil wie funktioniert das dann mit der Überführung zu uns nach hause auf was muss ich achten? Wie mach ich das am besten mit den Kennzeichen?
6 Antworten
Hallo Mellamanchmal11,
ist ganz einfach: Du suchst dir eine Versicherung aus, die auch Haftpflichtversicherungen für Kfz anbieten. Dann lässt du dir einen EVn (Elektronischen Versicherungsnachweis) zuschicken.
Damit gehst du zur Zulassungsstelle und lässt dir Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen ausstellen.
Die haben eine gelbe Fläche an der Seite und gelten für fünf Tage.
Die nimmst du mit zur Fahrzeugbesichtigung - wenn du es dann kaufst, trägst du die Fahrgestellnummer in den vorläufigen Fahrzeugschein ein und das Datum. Und schraubst die Kennzeichen dran.
Nun darfst du fünf Tage mit dem Fahrzeug rumfahren. Und dann baldmöglichst richtig anmelden.
Liebe Grüße
ichausstuggi
Und ich brauche dann keine Papiere vom Fahrzeug? Weil die habe ich ja logischerweise nicht
Von Privat oder einem Händler? Von Privat musst Du das Fahrzeug selbst zulassen und hast keine Garantie/Gewährleistung. Ein Händler kann es für Dich zulassen mit Händlergarantie. Die Entfernung würde mich allerdings stören. In der näheren Umgebung gibt es doch genügend gute, prüfbare Gebrauchtwagen...
Bei einer Überführung stellt sich die Frage: Ist das Fahrzeug (noch) angemeldet oder nicht? So lange das Fahrzeug noch angemeldet ist und nur noch umge-meldet werden muss, könnt Ihr (nach Absprache mit dem Verkäufer) das Fahrzeug nach Hause fahren und dort ummelden. Ist das Fahrzeug aber abgemeldet, nehmt Ihr entweder einen Anhänger oder ein Überführungskennzeichen mit.
du kannst, nachdem es verkauft ist, mit dem kennzeichen des vorigen halters nach hause fahren. das ist zwar gefährlich, aber üblich.
in kaufverträgen steht, dass du unverzüglich ummelden musst, das kannst du aber erst tun, wenn du zuhause bist. heimfahren geht also, gesetzlich gesehen.
im schadensfall ist allerdings der vorbesitzer erst mal in der haftung (bzw seine versicherung), weswegen viele verkäufer das nicht wollen.
in dem fall brauchst du ein überführungskennzeichen, das könntest du mit einer kopie der papiere bei deinem strassenverkehrsamt/zulassungsstelle beantragen und mitnehmen - oder bitte den verkäufer, eins zu besorgen.
in den meisten fällen wird sich ein verkäufer, wenn er die wahl hat, zwischen dem risiko, dass du noch mit dem wagen nach hause fährst oder dem risiko, dass du das bargeld auf dem tisch wieder einsteckst und das autp nicht kaufst, für ersteres entscheiden.
Deckungskarte/Nachweis von der Versicherung besorgen, dann Tageszulassungs-Schilder holen und schon kann es losgehen