Fahrschulauto kurz vor Prüfung kaputt
Hallo, Ich hätte heute Prüfung gehabt, mein Fahrlehrer holt mich Zuhause ab und keine 2 km später stellen wir fest, dass die Bremen an der Hinterachse fest sind. Ich bin wegen der Prüfung extra von der Schule befreit und nun das. (Die Befreiung in der 11. Klasse an einem Gymnasium in Sachsen ist nicht gerade leicht) Und dass mir sein VW Sharan bei der Fahrstunde kaputt geht ist nun schon zum zweiten mal passiert (beide Male ohne mein Zutun).
Nun meine Frage : Kann ich von meinem Fahrlehrer sowas wie Schadensersatz fordern. Also dass er zum Beispiel die Hälfte der Nachprüfung zahlen muss o.ä.?!
5 Antworten
Einen Schadensersatz kannst du fordern.
Bekommen wirst du da aber höchstwahrscheinlich nichts. Ausser es wird ein Verschulden des Fahrlerers nachgewiesen. Denn solche Defekte fallen unter den Begriff höhere Gewalt.
Und Schadensersatz muss nur der leisten, der für den Schaden verantwortlich ist. Und zwar verantwortlich nach juristischem Standpunkt.
Ich würde sogar versuchen, dass er alles bezahlen muss! Es kann doch nicht sein, dass du die Prüfung zwei Mal bezahlen musst, weil er sein Auto nicht einwandfrei zur Verfügung stellt...
Hast Du denn einen finanziellen Schaden? Hat die Prüfung deshalb nicht stattgefunden, weil das Auto kaputt war? Dann brauchst Du zwar einen neuen Prüfungstermin. Es ist aber nicht Dein Verschulden. Nur wenn Du nicht erscheinst und nichts vom Arzt hast, musst Du bezahlen ohne die Prüfung gefahren zu sein. Fährt die Fahrschule ihre Autos bis sie auseinanderfallen? Dafür können doch die Fahrschüler nichts. Normalerweise darf ein Fahrschulauto garnicht die erste HU erleben. Dann sollte schon ein neues vor der Tür stehen.Da sind das wohl traurige Zustände dort.
hat der arme typ etwa nur EIN auto und ist auch noch nichtmal mitglied in einem automobilclub?
wo biste denn da gelandet?
natürlich kannste das...
"Höhere Gewalt" ... Was willst du da nun Schadenersatz fordern? Es ist dir kein Schaden entstanden. Machst die Prüfung dann ein anderes mal und gut. Du hast für eine Prüfung bezahlt- wann du die nun machst ist dabei doch völlig irrelevant.