Fahrradfahrer in der Autotür- wer zahlt den Schaden?

3 Antworten

Deine KFZ Haftpflicht, den Schaden an deinem Auto bezahlst du selber.

Du bist eben als Fahrer auch verantwortlich, wann und wo dein Beifahrer aussteigt.

Die Aussage von Anianni ist falsch. Vom Fahrzeug geht zunächst mal keine Gefahr aus. Die Kfz Haftplicht springt ein wenn der Halter, Fahrer oder Eigentümer das Fahrzeug in Gebrauch hat. Eine Beifahrerin hat das Fahrzeug selber eher nicht in Gebrauch. Da würde dann die Privathaftpflicht einspringen. Was anderes ist wenn du mit deiner Beifahrerin in einem Arbeitsverhältnis stehst und diese mit beruflich unterwegs war.

Hierzu Auszug aus den Bedingungen: Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, e) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,

anjanni  20.10.2008, 17:08

Soso. Es gibt ja sogar Urteile, nach denen die KFZ-Haftpflicht zuständig ist, wenn Du mit einem Einkaufswagen auf dem Supermarktparktplatz einen Schaden anrichtest, während, vor oder nachdem Du den Inhalt des Einkaufswagens in Dein Fahrzeug geladen hast. Und ich wüßte nicht, daß da unterschieden wird, ob Du oder Dein Beifahrer gerade den Einkaufswagen steuer(s)t oder die Milchtüte umpackt. - Wie erklärt sich das dann?

IchSchauMal  20.10.2008, 17:13
@anjanni

Gutes Beispiel. Wenn der Halter/Fahrer oder Besitzer des Fahrzeuges zum Einkaufen unterwegs ist und gerade sein Fahrzeug be-/entlädt dann ist das fahrzeug versicherungstechnisch in Gebrauch auch wenn es auf dem Parkplatz steht und nicht fährt. Es ist in Gebrauch von oben genannten Personen ! Daher ist die KFZ Haftpflicht zuständig. Wenn die Beifahrerin den Einkaufswagen schiebt wäre es die Privathaftpflicht. Siehe VVG, BGB und Bedingungen ;-) Klingt komisch, ist aber so. Deutsche Rechtsprechung :-)

Falls du das auch nicht glaubst ruf mal nen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an ;-)

Drachentoeter  25.02.2009, 08:19

Du hast aber auch nicht ganz recht. Es gibt hier zwei Sachen die unabhängig voneinander zu betrachten sind. Für den Schaden des Radfahres muss die Kfz-Haftpflicht aufkommen, da der Unfall beim Betrieb des Kraftfahrzeug passiert ist. Was den Beifahrer angeht, der wird gegenüber der Kfz-Haftplicht eventuell Schadensersatzpflichtig, und für den Schaden am Fahrzeug wird er wahrscheinlich auch aufkommen müssen.

Die KFZ-Haftpflicht - weil die Gefahr vom Fahrzeug ausging.

Bedauerlicherweise zahlt den Schaden an Deiner Autotür nur die Vollkasko - also in den meisten Fällen Du selbst.

IchSchauMal  20.10.2008, 16:43

Ich finds immer wieder witzig wie hier die falschen Antworten positive Bewertungen als guten Tipp bekommen g Nichts für Ungut, kann man ja nicht alles wissen. Nur sind solche Bewertungen im Prinzip sinnlos und irreführend.

steufelchen  21.10.2008, 23:24
@IchSchauMal

Schade, dass man den Kommentar nicht positiv bewerten kann (-; Das zahlt natürlich die Privathaftpflicht. Der Beifahrer ist über die KFZ-Haftpflicht nicht versichert.

Drachentoeter  25.02.2009, 08:14
@steufelchen

Der Radfahrer wurde beim Betrieb des Kfz geschädigt, natürlich kann der Radfahrer sich an die KFZ-Haftpflicht wenden und die muss den Schaden regulieren. Die kann ihrerseits natürlich an die Privathaftpflicht des Beifahrers herantreten, das machen die Versicherungen dann aber unter sich aus, den Radfahrer muss das nicht interessieren. Was den Schaden am Fahrzeug angeht, da wird man sehen ob der Beifahrer Schadensersatzpflichtig ist.