Fahrkartenkontrolle bahn

14 Antworten

Wirst du zahlen müssen da du nicht mehr beweisen kannst das du ein Ticket gekauft hast.

Find ich schwachsinnig, da du es niemandem mehr beweisen musst solang du dich nicht mehr in der Bahn befindest.

0
@jenny0412

Nur das Problem ist das ja jeder behaupten kann das Ticket weggeworfen zu haben deshalb hebt man das Ticket auf.

0
@jenny0412

Innerhalb des Bahngeländes herrscht Hausrecht und da kann man auch kontrollieren!

0
@Stuggitown

was viele vergessen, ist das du sobald du deinen fuss aufs bahngelände setzt deren allgemeine geschäftsbedingungen akzeptierst. wenn du sie mal durchliest, wirst du dich wundern, wie weit der kontrollarm da reicht..es interessiert nur in der praxis kaum einen..die kontrolleure kennen ihre pappenheimer schon.. deshalb landen sie ja auch treffer..ein weggeworfenes ticket würde ich ratz fatz wieder finden lassen, da zwischen ausstieg und kontrolle keine 5 minuten vergangen sind..also wäre das tatsächlich weggeworfen und nicht wie ich vermute gar nicht gekauft worden..da wäre ich mit den beiden nasen aber zum mülleimer und hätte die wühlen lassen, oder den gesamten boden auf knien rutschend abgesucht.. nichts davon hat unser fragesteller gemacht..da kommen einem dicke zweifel an der geschichte..

2

Die Kontrolleure sind berechtigt, auf dem gesamten Gelände der Bahn, also auch im Bahnhof, zu kontrollieren. Daher sollte man immer das Ticket zumindest bis zum Verlassen des Bahnhofbereichs aufheben. Kannst du kein gültiges Ticket nachweisen, wirst du als Schwarzfahrer behandelt.

So einfach ist das.

Also ist jeder Bürger der sich im Bahnhof ohne gültigen Fahrschein in der Tasche aufhält und bewegt als Schwarzfahrer zu belangen und zu behandeln, oder was?

1
@vierfarbeimer

Ja. Sie dürfen dich sogar ohne Ticket das Bahnsteiges verweisen.

Wenn sie sehen dass du aus dem Zug aussteigst, wissen sie dass du gefahren bist. Nun bist du 30 Sekunden danach nicht im Stande das Ticket vorzuweisen.

Abgesehen davon dass ich das mit dem wegwerfen eh nicht glaube, wie auch die Leute der Bahn nicht.

0
@Sebbel2

Da muss man dann ein "Bahnhofsticket" kaufen....

Das gab es tatsächlich einmal, das nannte sich Bahnsteigkarte. Eine solche musste man lösen, wenn man z.B. durch die Sperre zum Bahnsteig wollte (der abgeriegelt war), um beispielsweise jemanden bis zum Zug zu bringen oder direkt am Zug abzuholen ....

Nun ja, solche Bahnsteigkarten gibt es mittlerweile aber schon mindestens 50 Jahre nicht mehr. Deine Antwort ist also leicht veraltet.
Und heute kann man evtl ohne Fahrkarte des Bahnhofsgeländes verwiesen werden, insbesondere vom Bahnsteig weggeschickt werden, man kann aber nicht des Schwarzfahrens belangt werden, wenn man sich ohne Fahrkarte auf Bahngelände aufhält. Dazu muss schon nachgewiesen werden, dass man ohne Ticket gefahren ist.

0
@Franticek

Es gibt sie noch - vereinzelt. Ich weiß nicht mehr, auf welchem Bahnhof / in welcher Stadt das war, aber im letzten Jahr habe ich noch entsprechende Automaten gesehen.

0
@Havege

Ob die das glauben oder nicht, das ist egal. Nachdem man aus dem Zug ausgestiegen ist, braucht man das Ticket nicht mehr. Es besteht dann kein Grund mehr, das Ticket weiter zu behalten.

Ohne Ticket des Bahnsteiges verweisen, das geht. Wenn man kein Ticket hat oder irgendein Grund besteht, dann darf man dort nicht herumlungern, es ist ja Bahngelände. Dann können sie einen wegschicken. Das ist aber auch alles.

0
@gri1su

Das würde mich auch mal interessieren. In Deutschland ist das per Gesetz abgeschafft, das kann also nur in einem anderen Land sein.

0
@Franticek

Was ist per Gesetz abgeschafft?

In München gibt es z.B. noch Bahnsteigkarten zum Betreten der U- und S-Bahnhöfe:

Wenn Sie einen Bahnsteig der S- oder U-Bahn, der durch Bahnsteigsperren oder sonstige Bahnsteigabgrenzungen gekennzeichnet ist, ohne Fahrkarte betreten wollen, benötigen Sie eine Bahnsteigkarte. Diese ist am Automaten erhältlich und ab Entwertung eine Stunde lang gültig.
 Die Bahnsteigkarte kostet 0,40 Euro.

http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-preise/entwertung/index.html

0

Hallo:

Gegenfage wäre gewesen: "Wieso, braucht man ein Ticket um jemand von der Bahn abzuholen?"

Ich verstehe das Problem nicht. Du steigst aus der Bahn, die Fahrt ist beendet und du wirfst dein Ticket weg. Alles okay. Da brauchst du dich nicht von Bahnkontrolleuren in irgendeiner Form anmachen zu lassen, solange du dich anständig auf dem Bahnhofsgelände bewegst und nicht gegen die geltende Hausordnung verstößt. Sonst wäre ja jeder Besucher des Bahnsteigs, der einen Fahrgast in Empfang nehmen will, als Schwarzfahrer zu belangbar.

Also irgendetwas fehlt in deiner Darstellung, wenn Bahnbeamte dich da ernsthaft wegen Schwarzfahrens belangen wollen.

In der Bahn darf natürlich kontrolliert werden.
Auch beim Aussteigen muss man sein Ticket noch haben.

Ist die Bahnfahrt vorbei, ist man schon ausgestiegen, dann braucht man das Ticket nicht mehr. Wird dann irgendwo eine Strecke weiter kontrolliert, dann ändert sich die Lage schlagartig. Da man NACH der Bahnfahrt sich seines Tickets draussen ja entledigen darf, ist der Nachweis der Schwarzfahrt eigentlich nicht mehr zu erbringen. Daher würde ich in jedem Fall dagegen angehen.


.PS: Meine Schwester sowie auch zwei weitere Bekannte in der Verwandtschaft waren bzw sind noch bei der Bahn und haben dort auch schon Kontrollen gemacht.