Fahranfänger in einer Polizeikontrolle, ist das so rechtens?


15.02.2025, 19:13

Es geht mir vor allem um "Wohin gehts denn noch?"

Ist diese Frage erlaubt, wieso stellt man sie und wie geht man damit um?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich persönliche habe die Vermutung, dass er zwei Jungs (Fahränfanger) gesehen hat und einen auf dicke Hose machen wollte,

Mit dieser Vermutung liegst Du möglicherweise nicht ganz falsch.

Es geht mir vor allem um "Wohin gehts denn noch?"
Ist diese Frage erlaubt, wieso stellt man sie und wie geht man damit um?

Grundsätzlich sind alle Fragen erlaubt, aber man muss nicht alle beantworten. Auch muss man nicht alles mitmachen. In die Augen leuchten ist eine Unsitte die eigentlich strafbar sein sollte. Das haben bei mir auch schon einige versucht, es aber nicht geschafft.


RandomNutzer685 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:01

danke dir, im meinem Alter ist man halt eher unsicherer, was Verkehrskontrollen angeht. Das mit dem leuchten kam für mich zu plötzlich.

Artus01  16.02.2025, 16:57
@RandomNutzer685
Das mit dem leuchten kam für mich zu plötzlich.

Dreh einfach den Kopf zur Seite.

Allerdings solltest auch Du was beachten bei derartigen Kontrollen. Bleibe ruhig und höflich, egal welcher Unsinn von Dir verlangt wird. Du kannst Dich dazu entschliessen nur auf Dinge zu antworten die Du beantworten musst, bei anderen Sachen kannst Du freundlich aber bestimmt ablehnen. Du kannst auch bereits zu Anfang erklären das Du nur auf Fragen antwortest auf die Du antworten musst. Dann solltest Du bei unsinnigen Fragen auch konsequent schweigen.

Du hattest Ausfallerscheinungen und der Verdacht auf eine Einschränkung wurde durch den Beamten abgeklärt. So weit so richtig.

Du darfst nach seinem Namen fragen und er muss ihn dir nennen. Bei einer uniformierten Streife gibt es nicht die Pflicht, dass die Beamten auch noch ihren Dienstausweis zeigen müssen; das ist ihnen überlassen. Nur bei Zivilbeamten ist das Vorzeigen des Dienstausweises Pflicht.


RandomNutzer685 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 19:12

was meinst du genau mit Verdacht auf Einschränkung/Ausfallerscheinungen? Und darf er mir wirklich einfach so ins Gesicht leuchten, ohne zu frage? Danke :)

Still  15.02.2025, 19:14
@RandomNutzer685

Du bist ohne zu blinken los gefahren und wer 3 mal links abbiegt, hat augenscheinlich keinen Plan, wohin er eigentlich will. Es ist unhöflich, ungefragt in die Augen zu leuchten, aber eben auch nicht verboten.

RandomNutzer685 
Beitragsersteller
 15.02.2025, 19:15
@Still

Hatte ich schon, aber das konnte er ja nicht wissen. Ich meine, gelesen zu haben, das man auf Alkoholtestes einwilligen muss.

Still  16.02.2025, 07:16
@RandomNutzer685

Ein Alkotest überführt dich der Trunkenheitsfahrt und bedarf der aktiven Mitwirkung, Wenn der Polizist an deiner Atemluft riecht, ist das ein Indiz für Trunkenheit und bedarf nicht deiner Mitwirkung. Das gleiche gilt für die Pupillen. Sie liefern ein Indiz.