Exfrau Besuchen ( ehemaliges Nestprinzip )?

Mugua  24.11.2023, 11:00

Da fehlen grundlegende Infos: wem gehört das Haus, uns wer lebt jetzt darin? Was sagt dein Partner dazu?

Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 12:02

Pardon .. das Haus ist Miete und aktuell wohnt mein Freund & sein Sohn und ich drin

3 Antworten

Sie hat angefragt.. ob Sie nicht in dieser Zeit zurück ins Haus kann um dort zu Wohnen.

Sofern es offiziell eurer Haus ist, verhältst du und dein Partner sich genau richtig. Sie muss verstehen, dass es nicht mehr ihr Haus und ihr Lebensmittelpunkt ist. Wenn sie zu dem Zeitpunkt keine Wohnung hat, dann muss sie woanders unterkommen.

Selbst wenn ihr über 2 Wochen weg seit, hat sie nicht das Recht, dort für die Zeit zu leben, sofern ihr beide ihr dies verbietet.

Hier ist denke ich ein Gespräch mit euren Sohn das A & O. Das ihm auch klar ist, dass ihr nicht möchtet, dass sie in der Zeit einzieht. Sie macht ja sowieso schon Druck und spricht ihn darauf an, da kann es natürlich auch sein, dass er einknickt und sie dann einziehen lässt, für die zwei Wochen.


Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 12:04

Lieben Dank für die Info. Ich glaube das auch ..

und ne Kamera aufstellen.. um das zu überprüfen.. naja .. muss es soweit kommen ?

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Linuel  24.11.2023, 16:11
@Barbara81541

Ich persönlich würde keine Kamera aufstellen und meinen Sohn vertrauen. Wenn nicht, dann wisst ihr, dass ihr beim nächsten Urlaub bzw. dem was ansteht, ihm leider nicht das volle Vertrauen schenken könnt. Traurig, aber so ist es einfach.
Vor allem was würdest du am Ende machen? Rechtlich dagegen vorgehen? All den Stress für was am Ende?

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Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 16:55
@Linuel

Mach ich auch nicht .. nur kurz mal überlegt.. das geb ich zu …

lieb dank für deine Antwort

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Ich verstehe nicht ganz, warum sie sich bei dir entschuldigen soll? Sie ist ausgezogen und ihr habt ihr dabei geholfen, die Möbel zu schleppen.

So hattet ihr doch beide was davon.

Und ja, ich kann nachvollziehen, dass sie ein bisschen Zeit brauchte, um ihren Kram auszusortieren und dass das nicht an einem Tag erledigt war.

Wie auch immer: sie wohnt da nicht mehr. Folglich kann sie auch nicht über Weihnachten und Silvester wieder einziehen, wenn ihr das nicht wollt. Die Kinder sind ja mittlerweile erwachsen.

Aber da haben wir den Knackpunkt: der Sohn ist 18 und wohnt ebenfalls in dem Haus. Er kann selbst entscheiden, dass seine Mutter ihn besuchen darf und ich sehe nicht, wie oder auf welcher Basis ihr ihm das verbieten könntet.


Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 11:48

Oh entschuldige.: hab vergessen .. das sie ihren Müll natürlich da gelassen hat .. alles was ihr nicht in den kram passte .. auch vergessen zu erwähnen.. sie sind seit 3 jahren bis auf das Nest Prinzip räumlich getrennt.. hatte damals nur mitgenommen was gebraucht wurde unter dem motto .. macht ihr schon .. geht mich nix an

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Elli113  24.11.2023, 14:19
@Barbara81541
das sie ihren Müll natürlich da gelassen hat .. alles was ihr nicht in den kram passte 

Und was ist daran schlimm? Wenn zu mir jemand sagt "nimm mit, was du willst, den Rest schmeiß ich weg" würde ich den Müll auch da lassen. Insofern würde ich meinen, dass du das genauso kommuniziert hast - nämlich dass sie ihren Müll da lassen kann.

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luibrand  24.11.2023, 11:50

Nein. Bezweifle, dass der Sohn Eigentümer oder Hauptmieter ist. Demnach hat er sich dem Hausrecht des Vaters zu beugen.

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Elli113  24.11.2023, 14:27
@luibrand

Müsste man diskutieren. Er wohnt jedenfalls dort und um Hausrecht ausüben zu können, muss man nicht der Hauptmieter sein. Es reicht, dass man ebenfalls Besitzer einer Sache ist. Um wiederum Besitzer einer Sache zu sein, muss man nicht in einem Mietvertrag stehen. Es reicht, dass man tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (§854 BGB).

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Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 12:13

Sein Papa hat nein gesagt.. er will nicht das sie dort einzieht..

und besuchen erst nach Aussprache mit mir …

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Elli113  24.11.2023, 14:28
@Barbara81541

Ja, dass sie dort wieder einzieht ist das eine - aber einen reinen Besuch werdet ihr letztendlich wohl nicht verhindern können, wenn der Sohn sich wünscht, dass seine Mutter vorbei kommt.

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luibrand  24.11.2023, 14:54
@Barbara81541

Dann ist die Sache klar : Wenn sich Mutter und Sohn treffen wollen, dann außerhalb der Wohnung/ des Hauses.

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Du verhälst Dich konsequent, somit richtig. Du brauchst Dich ihr gegenüber nicht anbiedern. Wenn ihr dann außer Haus seid, sollte überwacht werden, ob sie ihrerseits das Nein mißachtet und über den Sohn doch ins Haus eindringt; das wäre dann Hausfriedensbruch. Viel Glück.


Barbara81541 
Fragesteller
 24.11.2023, 11:46

Lieben Dank ..

bin sehr gespannt..

sehe ich auch so

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Elli113  24.11.2023, 14:31

Wenn die Mutter ihren Sohn besucht, ist das kein widerrechtliches Eindringen.

Der Eigentümer darf Mietern den Besuch nicht verbieten und auch der Vater als Mieter kann seinem Sohn nicht verbieten, Besuch zu empfangen. Wo sollte da die Rechtsgrundlage sein?

Insofern wäre ich vorsichtig mit einer Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch.

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luibrand  24.11.2023, 14:58
@Elli113

Doch, der Hauptmieter hat das verbriefte Hausrecht. Wenn der Sohn dem zuwider handelt, dürfte der Vater dagegen vorgehen.

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Elli113  24.11.2023, 15:00
@luibrand

Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Um Hausrecht ausüben zu können, muss man nicht der Hauptmieter sein. Es reicht, dass man ebenfalls Besitzer einer Sache ist. Um wiederum Besitzer einer Sache zu sein, muss man nicht in einem Mietvertrag stehen. Es reicht, dass man tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (§854 BGB).

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