Ex meldet sich und will ihre Sachen zurückgeschickt haben?
Meine Ex kam heute aus heiterem Himmel an und fragte ob ich ihr ihre Sachen (recht unpersönliche Dinge) zurückschicken könnte (sie wohnt 10km entfernt). Ich hab daraufhin vorgeschlagen das wir uns doch auch einfach kurz treffen könnten (sie hat übrig schluss gemacht von heut auf morgen nach 2 Jahren Beziehung) sie stimmte der Idee zu und sagte mir einen Termin.
als ich 30min später noch nicht darauf geantwortet hatte schrieb sie mir plötzlich das sie an diesem Tag ja mit ihrer Arbeitskollegin verarbedet wär das wäre ihr gerade eingefallen und daher könnte sie doch nicht und ich solle es ihr zuschicken!???!.. Wie genau soll ich da jetzt reagieren?
22 Antworten
Schicks ihr zu aber lass sie die kosten tragen, sie soll den versand gefälligst selber bezahlen wenn sie nicht persönlich kommen will
Bitte sie die Versandkosten vorab auf dein Konto zu überweisen und du schicke es zu.
Manche Leute haben halt Probleme, nach einer Trennung sich wieder ins Gesicht zu schauen.
Albern ist es, daraus jetzt irgendein großes Ding zu machen.
Dann soll sie dir die Versandkosten dafür überweisen.
Du hast zwar die Pflicht, ihre Sachen aufzubewahren, darfst sie nicht vernichten, bist aber nicht verpflichtet ihr die zu bringen.
Das ist eine Holschuld keine Bringschuld.
Also wenn du ihr die Sachen schicken sollst, dann verlangst du einfach Geld für Verpackung und Versandt, aber Vorsicht, die Kosten müssen Angemessen sein, erkundige dich also vorher was das Kostet. Und nimm unbedingt Versicherten Versand.
Frag mich jetzt nicht nach dem Gesetz dazu.
Fremde Sachen sind 6 Monaten aufzubewahren, danach kann man sie zur Kostenreduzierung Veräußern, wenn man also z.b. ein Lager für die Sachen angemietet hat, so kann man die Lagerkosten vom Verkauf der Sachen decken. Verkauft man sie zu einem höheren Wert, als die Lagerkosten, so ist man verpflichtet dieses Geld dem Besitzer später auszuhändigen.
Denke, dass das für Gewerbetreibende / Unternehmen / 'Vermieter gilt. Privat kenne ich das nicht.
Das gilt auch Privat.
Daher kommt auch, das man Sachen, die man gefunden hat und im Fundbüro abgibt nach 6 Monaten wieder abholen kann, wenn sich der Besitzer nicht meldet.
Dann würde ich das doch auf dem Fundbüro abgeben :o)
Inzwischen sind, wie zu lesen, 2 Jahre vergangen. Also kein Grund auf eine Aufbewahrungspflicht zu pochen. :o)
Weil es IHRE sachen sind diese zu beschädigen also wegzuwerfen wäre Sachbeschädigung
2 Jahre ging die Beziehung die Trennung ist nicht lange her lernt doch mal lesen
Was soll denn das ? Schau doch einfach mal auf die Zeiten wann was geschrieben wurde bevor Du solche Vorwürfe machst. ... Das war wohl ein Eigentor. :o)
Äh nein er schrieb das hier schon mehrmals in die Kommentare ! Die Beziehung ging 2 Jahre due Trennung ist nicht lange her!
Ja auch in der Frage steht nur, dass die beziehung nach 2 jahren aus war . Wie lange die Trennung her ist steht da nicht! Also lern lesen!
... und zu welcher Zeit ? und wieder ein Eigentor . Lest doch mal selbst
Über jeden Kommentar usw. steht die Zeit die vergangen ist. (Scheint Dir neu zu sein) ... aber zum (unsinnigen) kritisieren reicht es.
Je länger die Zeit vergangen ist, umso gröber wird sie angezeigt.
In diesen Fällen hilft nur noch - wenn möglich - Denken.
Du kannst ja mal mit dem recherchieren anfangen. Oder einfach mal ...
Dann mach es. Gelesen kann es erst werden, wenn geschrieben. Solltest Du wissen. Nachgeschobenes ist nun mal erst später am Board.
... und möglicherweise auch erst nachdem auf den Ursprungstext reagiert wurde.
Wenn Du das nicht erkennst, unterlasse falsche Kritik und Vorwürfe. Falsche Vorwürfe von Dir treffen DICH.
Wieso?! Hä in der Frage steht auch nichts über den trennungszeitrsum. Also lern lesen!
Ich mache Schluss, Du verstehst es ganz offensichtlich nicht oder willst es nicht verstehen.
Das ist bedauerlich, bei Dir aber sicher nicht zu ändern.
Liest sich wie ein trotziges Kind: "ich aber dass das gelesen wird, auch wenn es noch nicht geschrieben ist/war"
Schick es ihr oder lass sie es (von jemanden) abholen.
Alles Gute!
Guten Abend,
vermutlich möchte sie momentan keinen persönlichen Kontakt zu Dir. Doch sie könnte Dir dennoch einen Terminvorschlag unterbreiten und diese Dinge auch anderweitig abholen lassen.
Du kannst ihr aber auch den Vorschlag machen die Sachen per Nachname an sie zu senden. Spätestens dann wird eine vernünftige? Resonanz folgen.
An Entsorgung würde ich nicht denken, denn evtl. sind ihr die Sachen doch wichtig.
Woraus ergibt sich die Aufbewahrungspflicht ? Wovon lässt sie sich - gesetzlich - ableiten ?