Ex fährt mit Auto, was auf meinen namen läuft, will es nicht ummelden ...

10 Antworten

Wenn das Auto überlassen wurde nach einer Trennung und er den Wohnsitz gewechselt hat, auch wenn sich die ortskennziffer nicht ändert . Er ist dann verpflichtet die Adresse umzumelden. Polizei benachrichtigen, die schreibt ne MängelAnzeige. Reagiert er darauf nicht geben die das an die zulassungsstelle weiter. Die entstempeln dann wenn er es nicht macht. Zudem Versicherung anschreiben und das ebenfalls Mitteilen.man kann zwar ohne Kaufvertrag ( Überlassung ist nicht geregelt) nicht ausser der Frist Kündigen , aber da er nicht vertragspartner ist dürfen die mit ihm aus datenschutzrechtlichen gründen nicht mit ihm über diesen Vertrag sprechen. Nicht mal die Kontaktdaten dürfen die ohne Zustimmung des versixherungspartners ändern.

Mal abgesehen davon, dass ich meiner Ex niemals MEIN Auto geben würde, solange es auf meinen Namen läuft...

Natürlich MUSS dir die Polizei helfen, denn das was dein Ex dort macht, erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung:

§ 246 Strafgesetzbuch (StGB) Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn er nicht mit in der Kfz-Versicherung eingetragen ist, dann ist das auch noch ein Problem. Denn wenn er den Karren an den Baum setzt, dann bist du diejenige, die den Ärger am Hals hat!

Also geh zur Polizei und sage denen:

  1. Dass er dir den Kfz-Brief nicht aushändigt.

  2. Dass er gegen deinen Willen mit deinem Auto herumfährt.

  3. (Am wichtigsten) Er an seinem Verhalten nichts ändert, obwohl du ihn mehrfach darauf angesprochen hast.

Wenn die Polizei dann nichts tut, macht sie einen Fehler. Sie ist zur Ermittlung von Strafsachen verpflichtet. Auch dann, wenn nur der bloße Verdacht einer Straftat vorliegt!

Liebe Grüße und viel Glück!

Droh ihn mit das, wovor er Angst hat.

rechtsanwalt kann helfen

hallo

wenn du der eingetragener halter bist , kannst du zur zulassungsstelle gehen , und eine stilllegung von amtswegen machen lassen . solltest du die papiere nicht haben , musst du vorher zur polizei und anzeige wegen unterschlagung machen . anschliessend dann siehe oben . sollten sie dich wieder abwimmeln , gehe zum chef der zul . stelle . hab das mehrmals schon durch.

jensenopulus  12.11.2010, 17:08

Wie schafft man das mehrmals?

Egal... du hast Recht! Sie sollte das im Zweifel so tun!

maikel196  13.11.2010, 02:00
@jensenopulus

hallo

handel mit fahrzeugen , und erlebe solche sachen regelmässig