Es auf Mahnung ankommen lassen (Otto)?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ohne Lieferung besteht ja kein Anspruch

Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher. Was steht denn diesbezüglich in den AGBs, die Du bei der Bestellung anerkannt hast?

Ich an Deiner Stelle würde erst mal die Rechnung zahlen, so, daß Du nicht in Verzug gerätst.

Das Ausbleiben der Lieferung solltest Du papierschriftlich anmahnen.

Dann befindet sich Dein Kaufvertragspartner im Lieferverzug, wodurch Du rechtlich die besseren "Karten" hast.

JByront 
Fragesteller
 10.12.2021, 10:09

Wäre Rücktritt per Einwurfeinschreiben denkbar? Das müsste doch bei Fernabsatz in jedem Fall gelten, oder?

Dann müsste ich maximal die Ware zurückschicken - das ja nich geht, da nie erhalten. Geld dürfen die dann keins mehr verlangen. (Wenn doch - wäre dann auf jeden Fall der Fehler bei denen.) Maximal zurückschicken, falls das doch noch irgendwann nachkommen sollte auf Grund von Fehler.

Verbraucherzentrale sagt das hier:

https://www.rnz.de/ratgeber/service_artikel,-kauf-auf-rechnung-mahnungen-nicht-vor-erhalt-der-ware-bezahlen-_arid,513090.html

AGB hier:

https://www.otto.de/shoppages/service/agb

Finde hier nix Genaues. Nur dass - wenn man nich sofort per PayPal, etc. zahlt - Vertrag erst zu Stande kommt mit Annahme bzw. Versand. (Dass sie es auf "Versand wird vorbereitet stellen" wird als Annahme gelten.)

Müsste ich nochmal gucken ob bei der Bestellung im Bestellformular ein Hinweis zur Fälligkeit ist. Handelt sich um Bezahlung auf Rechnung. Die stellen es üblicherweise erst in Rechnung wenn auf "Versand wird vorbereitet" gestellt wird (woraufh in es im Lager meist innerhalb 2-3 Tage maximal abgearbeitet wird und verschickt wird).

Lt. Rechnung ist die Fälligkeit 30 Tage nach Rechnungsatum - ohne weiterer Mahnung Verzug. Wobei das Datum bis zu dem man bezahlen soll meist vorher schon gelegt ist (zwischen 14 und 30 Tage irgendwas). Steht seit 23.11. die Rechnung. Fällig bis 15.12. Verzug ab 30 Tage nach Rechnung. (Lt. Info auf der Rechnung.)

Webseite sagt aber noch: "Beim Kauf auf Rechnung hast du nach Erhalt der Ware 14 Tage Zeit bis zur Zahlung. Schaue dir deine Wunschartikel also in aller Ruhe an und bezahle dann einfach per Überweisung."

Hier beim Punkt "Rechnung" - das würd ich schon als ABG-ähnlich erachten, diesen Hinweis auf Webseite den man vor Bestellung durchlesen kann. Also NACH Erhalt.

https://www.otto.de/shoppages/service/payment

0
Agamemnon712  10.12.2021, 10:18
@JByront

Was die Verbraucherzenztrale sagt, interssiert mich in diesem Fall nicht - wenn Du die Rechnung zahlst, bist Du, wie bereits von mir genannt, rechtlich auf der sicheren Seite und kannst nicht in Zahlungsvezug geraten.

Leider habe ich nicht die Zeit dazu, mit die AGBs des Händlers durchzulesen.

Natürlich kannst Du den Vertrag form- und fristgerecht widerrufen. Den Erhalt und die Wirksamkeit des Widerrufs solltest Du Dir vom Händler bestätigen lassen.

Falls die bestellte Ware dann noch zugestellt werden sollte - Annahme verweigern.

1
Wäre es rechtens, es bis zu nem Gerichtsverfahren (oder vorher Inkasso) weitergehen zu lassen, ohne weitere Erklärung (maximal nem Mahnbescheid oder so widersprechen, Inkasso nicht ins Haus lassen, auf Mahnung auch nix anworten, auch nicht schriftlich)?
  1. Da wird es kein Gerichtsverfahren im klassischem Sinne geben
  2. EOS Inkasso wird sich melden, die Gebühren (bis auf die HF) muss man dann eh nicht bezahlen
  3. Hausbesuche sind nur ein Drohmittel, muss man aber nicht reinlassen.
Ohne Lieferung besteht ja kein Anspruch

Das ist der Kernpunkt

Plane das so durchzuziehen - dass Otto mal unnötig Geld für Inkasso zahlt (sind ja dann deren Kosten) - als erzieherische Maßnahme quasi. Vielleicht dann fähigeres Personal im Call-Center, dass korrekt an Vorgesetzte, etc. eskaliert, wenn selber keine Ahnung.

Wie alt bist du, 12 ? .... Erzieherische Maßnahme ... 🙄
Die interessiert das nicht was du da verfolgst, die machen Ihr Standard Ding, am Ende haben sie einen Titel gegen dich, Thema fertig.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Mal geprüft, ob das nicht eine Rechnung ist, die per Vorkasse bezahlt werden muss? o_O

Es gibt ja auch "Vorkasse-Rechnungen". Dann wird die Ware nämlich erst nach Zahlungseingang verschickt ...

Aber Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen! Kostet Dich dann halt sehr viel mehr Geld, zumal Otto am längeren Hebel sitzt und schon wissen, was Sie tun! :-)

JByront 
Fragesteller
 10.12.2021, 09:58

Nein. Immer auf Rechnung. Die stellen die ja üblicherweise erst kurz vor Versand. Hier wohl im Lager was untergegangen - aber zu den Leuten im Lager kommt man nich durch.

Frage ist, ab wann überhaupt Anspruch besteht. Ob due das bei Fernabsatz so für sich entscheiden können auch bevor sie lieferten.

Lustig wäre ja ein Widerruf per Einwurfenschreiben - mach ich eventuell. Dann können die ja maximal die Rücksendung verlangen. (Die nich erfolgen kann. Hab ja gar nix erhalten.) Wenn dann Mahnung ... dann wirklich Fehler Ottos. :D

0

Kann man machen. Wenn es dumm läuft stehst du dann irgendwann vor einem Richter und kannst dem die Geschichte erzählen. Negativen Schufa-Eintrag gratis dazu

Comp4ny  10.12.2021, 09:59
Wenn es dumm läuft stehst du dann irgendwann vor einem Richter 

Nein

Negativen Schufa-Eintrag gratis dazu

Nein

1
Highlands  10.12.2021, 10:11
@Comp4ny
Wenn es dumm läuft stehst du dann irgendwann vor einem Richter 
Nein

Doch!. Wenn der Fragesteller gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erhebt, wird Otto ganz einfach Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Dann steht er als Beklagter vor dem Richter und kann seine Sicht der Dinge schildern.

Otto wird auch seine Sichtweise schildern und Unterlagen vorlegen. Dann entscheidet der Richter ob er zahlen muss oder ob nicht.

Ganz einfach. Hab ich in meinem bisherigen Berufsleben bereits zig-mal durchgezogen und meist mein Geld bekommen (außer beim Beklagten war nichts zu holen)

0
Comp4ny  10.12.2021, 11:19
@Highlands
Doch!. Wenn der Fragesteller gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erhebt, wird Otto ganz einfach Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. 

Wieder nein.
OTTO wird da gar nichts machen :) Aber sehr gerne kannst du ja mal die ganzen Urteile vorlegen die es dann ja laut deiner Aussage geben muss.

0
JByront 
Fragesteller
 10.12.2021, 10:00

Nein. Immer auf Rechnung. Die stellen die ja üblicherweise erst kurz vor Versand. Hier wohl im Lager was untergegangen - aber zu den Leuten im Lager kommt man nich durch.

Frage ist, ab wann überhaupt Anspruch besteht. Ob due das bei Fernabsatz so für sich entscheiden können auch bevor sie lieferten.

Lustig wäre ja ein Widerruf per Einwurfenschreiben - mach ich eventuell. Dann können die ja maximal die Rücksendung verlangen. (Die nich erfolgen kann. Hab ja gar nix erhalten.) Wenn dann Mahnung ... dann wirklich Fehler Ottos. :D

0

Lasse es doch drauf ankommen.

Die 14 Tage Frist Rechnung beginnt ab Zustellung der Ware. Man kann dies alles dann überprüfen.