Ersttäter - Geldstrafe oder Haftstrafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem minderjährigen Ersttäter hilft das JGG (Jugendgerichtsgesetz) weiter :-)

Und da bietet der § 45 JGG tolle Möglichkeiten, von denen die Staatsanwaltschaft hier ziemlich sicher auch Gebrauch machen wird. Und das bedeutet, daß Du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen wirst, in dem steht: "Eigentlich hättest Du die Todesstrafe verdient, aber wir sind ja nicht so und deshalb passiert diesmal nix, aber dudududu, jaaaa nicht wieder machen!". Und dann wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt.

hohlbeinfan 
Fragesteller
 26.11.2013, 22:28

Super, das klingt doch vielversprechend :) Da ich nicht vorhabe, je noch einmal straffällig zu werden und eine Lehre aus meinem Verhalten gezogen habe, würde mir solch ein Brief schon reichen. Danke für die Antwort. Ich werde mir mal den § 45 JGG durchlesen.

NadimFalastin  26.07.2017, 23:07
@hohlbeinfan

Du hast nix falsch gemacht. Das Vermummungsverbot is das was falsch ist.

Das Gesetz zieht ja eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor

Echt? Ich meine, mich an ein Jahr oder Geldstrafe zu erinnern.

Was haltet ihr als Strafe für wahrscheinlich?

Verwarnung oder Arbeitsauflagen dem dem Jugendgerichtsgesetz.

jurafragen  26.11.2013, 20:46

... nach dem Jugendgerichtsgesetz.

hohlbeinfan 
Fragesteller
 26.11.2013, 20:48

Stimmt, die mögliche Freiheitsstrafe war auf ein Jahr begrenzt. Jedoch ist unter diesen Voraussetzungen (minderjährig, nicht vorbestraft, Ersttäter) eine Höchststrafe - also das Gefängnis - sehr ausgeschlossen, oder? Immerhin stehen die Voraussetzungen "gut" für mich, und eine geringe Strafe, bsp. in Form einer Verwarnung oder Sozialstunden, ist wahrscheinlicher?

jurafragen  26.11.2013, 20:55
@hohlbeinfan

Ganz theoretisch wäre auch eine Jugendstrafe möglich, in der Praxis aber nur, wenn du das mehrfach gemacht hast und dich uneinsichtig und unbeeindruckt zeigst.

hohlbeinfan 
Fragesteller
 26.11.2013, 20:58
@jurafragen

Ok, danke schonmal. Es hilft ja nichts - ich werde wohl abwarten müssen, bis ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme, um zu erfahren, was mir droht. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, werde ich jedoch versuchen, sehr einsichtig und anständig aufzutreten, um die Strafe auf ein Minimum zu senken.

30 Soziale Arbeitsstunden

kommt auf die bei dieser demo und der verhaftung begannan straftaten an...insgesamt, nicht nur von dir...

jurafragen  26.11.2013, 20:44

kommt auf die bei dieser demo und der verhaftung begannan straftaten an...insgesamt, nicht nur von dir...

Aber keine Hexenverbrennung oder sowas?

Ein bekannter von mir war als Vermummter bei einem Fussballspiel ! Dafür hat er 450,00 Euro Geldstrafe als Ersttäter kassiert !

Da Du Minderjährig bist , weiss ich nicht ob Du bestraft wirst ? Ich denke mit einer Ermahnung musst Du aber rechnen!