Erststudium von Steuern absetzten wenn man mehr gearbeitet hat?

2 Antworten

Ist es mir erlaubt bzw. möglich die Studienbeträge und Fahrtkosten erstattet zubekommen?

Nein, es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.

Ist ein Ansatz als Werbungskosten/Sonderausgaben möglich?

Ja, das ist möglich.

  • Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
  • Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).

Da es bei dir eine Erstausbildung ist, wären die Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig.

Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden. Ein Verlust kann mit Sonderausgaben jedoch nicht aufgebaut werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

80 Stunden pro Woche gearbeitet, manchmal sogar Vollzeit

Was ist denn dann bei dir Vollzeit? 120 Stunden pro Woche?

Studienkosten und Fahrtkosten werden nie erstattet. Man kann ur die Steuer mindern.

Hast du insgesamt Steuern gezahlt, bekommst du die aber wohl bereits dadurch zurück, da du nicht immer Vollzeit gearbeitet hast. Da werden sich die Fahrtkosten nicht weiter auswirken. Und wegen Erststudium kann man auch keinen Verlust erzeugen und sie übertragen.

Angeben kannst du die Kosten natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung