Erste-Hilfe-Schein von der Feuerwehr(Führerschein)?

7 Antworten

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 19 Schulung in Erster Hilfe

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.

(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1.

ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2.

ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3.

eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

So wie ich das verstehe müsste er gültig sein

Da er ja 16 Stunden beinhaltet und es innerhalb der Feuerwehr regelmäßig aufgefrischt wird notfalls könntest du dir das auch noch mal bescheinigen lassen

Wenn der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten hatte oder als Sanitätsausbildung gilt, dann ja.

Paragraph 19 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), schreibt eine Ausbildung in erster Hilfe von neun Unterrichtseinheiten vor.

Absatz 2: Der Ausbildung in erster Hilfe bedarf insbesondere nicht: wer eine ärztliche oder zahnärztliche Approbation besitzt, eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 des Grundgesetzes (GG), in einem aufgrund des Berufsbildungsgesetzes anerkannten Berufe... oder in einem landesrechtlich geregelten Gesundheitshilfsberuf, über eine sänitätsdienstliche oder rettungsdienstliche Ausbildung verfügt oder das deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Gold oder in Silber verfügt.

Mfg.

Ich weiß nur, dass Leute mit medizinischer Ausbildung keinen Erste-Hilfe-Kurs mehr machen müssen. In deinem Fall würde ich einfach mal bei der Fahrerlaubnisbehörde anrufen.

Hi,

im Rahmen der Truppmannausbildung erfolgt eine ganz normale Erste-Hilfe-Ausbildung - die ist nach § 19 FeV anerkannt. Das sollte so auch auf der Bescheinigung draufstehen.

LG

Wenn die Ausbildung durch Jemanden durchgeführt wird der dazu berechtigt ist, kann er dir auch den Entsprechenden Schein ausstellen.

Ich bei uns erst letzte Woche so gelaufen.