Erst Mieterhöhung dann Eigenbedarfskündigung - rechtens?

7 Antworten

Selbstverständlich kann der VM nach offensichtlich jahrlanger Mietdauer die Miete, etwa gem. §§ 558 ff. BGB nach Mietpreisspiegel oder Vergleichswohnungen, rechtmäßig  erhöhen. Einen hiervon abweichenden Sachverhalt vermag ich der Fallschilderung nicht zu entnehmen.

Und warum sollte der VM ein halbes Jahr auf ortsüblichen Mietzins verzichten, nur weil er ab März kommenden Jahres "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt", § 573 II 2 BGB? Natürlich muss er die Mieterhöhung nicht zurücknehmen, wenn die gesetzl. Voraussetzungen erfüllt wären noch könnt ihr ein halbes Jahr zum alten Tarif weitermieten :-O

Sofern ihr nicht länger als 5 Jahre Mieter seit, wäre die EBK fristwahrend und mit Angebe eines der v. g. Berechtigten auch inhaltswirksam ausgesprochen.

Eine rechtsmissbräuchliche Kündigung, wonach der VM schon bei euerem Mietvertragsschluss die Gründe für einen Eigenbedarf in 6 Jahren gewußt haben will, müsstet ihr erst einmal glaubhaft vortragen.

G imager761

Wende Dich an eine Anwalt für Mietrecht oder an einen Mieterbund. 

cfab89 
Fragesteller
 28.08.2016, 00:09

leider kann ich mir keinen Anwalt leisten. Deshalb auch die Frage hier ;)

Lumbago666  28.08.2016, 00:52
@cfab89

Dann geh zum örtlichen Amtsgericht und stell einen Atrag auf Prozesskostenhilfe. 

Da wüsste ich keinen Grund. Nun bleibt natürlich zu untersuchen, ob die Eigenbedarfskündigung rechtlich abgesichert ist. Zwar kennen sich Anwälte im Rechtswesen aus, aber sie nutzen ihre Kenntnisse auch oft, um den "normalen Bürger" zu verwirren. Mit anderen Worten: Auch wenn die Eigenbedarfskündigung von einem Rechtsanwalt mit vielen juristisch unterlegten Gründen formuliert wurde, ist das keine Garantie dafür, dass die Begründung stichhaltig ist. Sucht Euch Hilfe beim Mieterbund.

cfab89 
Fragesteller
 28.08.2016, 00:08

Wir haben im April ein Baby bekommen und sie dachten wir würden dann von alleine ausziehen. So hat es die Vermieterin zu uns gesagt. Deshalb auch die Mieterhöhung.

Im Mai 2016 kam die Vermieterin auf uns zu und hat uns mündlich die Kündigung wg Eigenbedarf ausgesprochen mit flexiblem Auszugstermin. 

Mündlich ist generell unwirksam.

Heute haben wir die schriftliche Kündigung vom Rechtsanwalt bekommen mit Auszugstermin 28.02.2017. Ist die Mieterhöhung dann rechtens gewesen? Auch wenn die Vermieter schon wussten, dass sie uns wg Eigenbedarf kündigen? 

Bitte mal den genauen Wortlaut der Kündigung als Kommentar hier reinsetzen.

Wie lange wohnt ihr schon da?

Das eine hat mit dem Anderen nichts zu schaffen.

Und können wir die Mieterhöhung noch rückgängig machen?

Nein, leider nicht.

ihr könnt eine Mieterhöhung gar nicht rückgängig machen; einzige Möglichkeit ist Widerspruch. Ist die Erhöhung entsprechend BGB begründet worden ? 

cfab89 
Fragesteller
 28.08.2016, 00:10

Nein aber die Mieterhöhung an sich war rechtens da es eine Anpassung an die ortsübliche Miete war.

Kuno33  28.08.2016, 00:28
@cfab89

Es muss aber auch das Gesetz dabei eingehalten werden. Ein Einverständnis sichert das Allermeiste ab. Ohne Anwalt wird es schon schwierig für Dich. Der Miterbund könnte weiter helfen.

albatros  28.08.2016, 00:29
@cfab89

Jede Mieterhöhung muss begründet werden. Bei Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete mussten drei Vergleichswohnungen mit der Miethöhe wie nun von dir gefordert mit gleicher Ausstattung und in vergleichbarer Lage benannt werden zwecks Überprüfung deinerseits. War das so nicht erfolgt, war das MEV unwirksam. Nachträglich ist das aber nicht reparierbar, da zugestimmt.

bwhoch2  28.08.2016, 09:40
@albatros

@albatros: Das Mieterhöhungsverlangen wird schon seine Richtigkeit gehabt haben. Ebenso, wie die Eigenbedarfskündigung wenn man schon einen Rechtsanwalt damit beauftragt. Klar sollte man sie überprüfen, aber immer davon ausgehen, dass alles falsch ist, was Vermieter so machen, ist auch Quatsch.

brummitga  28.08.2016, 14:06
@bwhoch2

so einen Vermieter hatten wir auch. Wir haben dort 22 Jahre gewohnt, jetzt der VM Kosten für eine Kanalsanierung gehabt und war der Meinung, er könne das mit einer rechtswidrigen Mieterhöhung kompensieren. Leider hat er einen Anwalt, der ihm dabei auch noch geholfen hat. Da ich auch auf die Schreiben dieses Advokaten entsprechend reagiert habe, hat uns der VM gewissermaßen erpresst und vor die Wahl gestellt: "entweder ihr akzeptiert das oder wir müssen uns trennen." 

Eine halbe Stunden später hatte er unsere Kündigung auf dem Tisch.