Erörterung Auswahlverfahren?

2 Antworten

Hallo Wova, du hast schon Recht! Wenn da steht, dass du eine Erörterung schreiben musst, dann ist es tatsächlich so. Es muss aber nicht jedes Jahr eine Erörterung sein. Manchmal ist es eine „Erörterung“ oder aber auch eine „Textanalyse“. Bei dir ist es eine Erörterung, aber im Rahmen der Arbeitsprobe. Wie man damit genau umgeht, dass kannst du beim Ausbildungspark nachlesen.

Hier findest du einen Erfahrungsbericht wo das ganze ausführlich beschrieben wird: https://www.etrainer.de/zoll-einstellungstest/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Erörterung/Aufsatz musst du im Auswahlverfahren des Zolls nicht schreiben. Viel mehr wird es eine Arbeitsprobe sein, wo du einen Sachverhalt oder ein Problem verstehen und anschließend schriftlich zum Ausdruck bringen musst. Hier musst du entweder eine Stellungnahme oder ein Bericht schreiben, unter Berücksichtigung einiger Stichpunkte.

Schau dir mal im Link unter dem Punkt Arbeitsprobe die Infos und Beispiele dazu an. So oder so ähnlich wird es dieses Jahr auch im Einstellungstest sein. https://zollkarriere.de/zoll-einstellungstest/