Ermittlungsverfahren wird eingestellt?
Ermittlungsverfahren wurde eingestellt was soll das heißen?
was muss ich tun?
6 Antworten
Ob Du was tun kannst oder solltest, hängt zunächst mal davon ab, ob Du Beschuldigter oder Geschädigter in dem Verfahren bist.
Und dann kommt es noch darauf an, nach welcher Vorschrift genau eingestellt wurde.
§ 170, Abs. 2 StPO, §§ 153, 153a StPO? § 154 StPO? §§ 45, 47 JGG, oder ... oder ... ??
Dann wäre noch die Frage offen, ob Du Beschuldigter (Angezeigter) oder Geschädigter (Anzeigenerstatter) warst. Wenn Du Beschuldigter warst, musst Du gar nichts tun. Wenn Du Geschädigter warst und mit der Einstellung nicht einverstanden bist, kannst Du mglw. Einstellungsbeschwerde einlegen (kommt auf die genaue Straftat an, ob das rechtlich möglich ist)
Eingestellt heißt, dass die Sache (ggf. Vorerst) nicht weiter verfolgt wird und auch nicht zur Anklage gebracht wird.
Weswegen wurde das denn eingestellt? Was steht auf dem schreiben?
Also was du tun sollst weiß ich nicht.
Aber eingestellt heißt einfach dass nicht mehr ermittelt wird.
Da wir nicht wissen um was es ging? Jedenfalls macht die Polizei nichts mehr. Wenn es wichtig war musst du auf Wiederaufnahme klagen.
was muss ich tun?
Weiterleben.
(§170 Abs. 2 Strafprozessordnung)