Ermittlungsverfahren wird eingestellt?

6 Antworten

Ob Du was tun kannst oder solltest, hängt zunächst mal davon ab, ob Du Beschuldigter oder Geschädigter in dem Verfahren bist.

Und dann kommt es noch darauf an, nach welcher Vorschrift genau eingestellt wurde.

§ 170, Abs. 2 StPO, §§ 153, 153a StPO? § 154 StPO? §§ 45, 47 JGG, oder ... oder ... ??

Lamaahmad 
Fragesteller
 28.02.2022, 20:26

(§170 Abs. 2 Strafprozessordnung)

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Jurius  01.03.2022, 13:33
@Lamaahmad

Dann wäre noch die Frage offen, ob Du Beschuldigter (Angezeigter) oder Geschädigter (Anzeigenerstatter) warst. Wenn Du Beschuldigter warst, musst Du gar nichts tun. Wenn Du Geschädigter warst und mit der Einstellung nicht einverstanden bist, kannst Du mglw. Einstellungsbeschwerde einlegen (kommt auf die genaue Straftat an, ob das rechtlich möglich ist)

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Nichts ! Da es kein Verfahren mehr gibt musst du auch nichts mehr befürchten .. Keine Anklage keine Strafe.

Ist aber keine Garantie dass bei neuen Erkenntnissen nicht neu ermittelt werden kann

Eingestellt heißt, dass die Sache (ggf. Vorerst) nicht weiter verfolgt wird und auch nicht zur Anklage gebracht wird.

Weswegen wurde das denn eingestellt? Was steht auf dem schreiben?

Lamaahmad 
Fragesteller
 28.02.2022, 20:27

wegen des Verdachts der Verletzung

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Also was du tun sollst weiß ich nicht.

Aber eingestellt heißt einfach dass nicht mehr ermittelt wird.

Da wir nicht wissen um was es ging? Jedenfalls macht die Polizei nichts mehr. Wenn es wichtig war musst du auf Wiederaufnahme klagen.

Woher ich das weiß:Recherche