Erbsteuer sparen, bei Haus zu Lebzeiten vererben an den Sohn?
Wir wollen unser Haus noch zu Lebzeiten und möglichst bald an unseren Sohn weitergeben. Leider haben wir es 2022 nicht mehr geschafft, und ab 1.1.2023 hat sich ja die Erbschaftssteuer erheblich erhöht. - Das Haus wurde mir von meinen Eltern vererbt, ich bin als alleinige Besitzerin eingetragen. Ist es möglich, um die Erbschaftssteuer zu sparen, das Haus an Mann und Sohn - praktisch als Erbgemeinschaft - zu vererben ? Das Haus würde ihnen gemeinsam gehören, aber da jedem nur eine Hälfte des Hauses gehört, blieben sie unter dem Freibetrag und müssten keine Erbsteuer zahlen. - Ist das rechtlich möglich?
11 Antworten
Vererben kann man nicht zu Lebzeiten - aber verschenken. Dafür gelten die gleichen Freibeträge, wie bei der Erbschaft.
Und ja, das wäre so möglich, dass du dein Haus an Mann und Sohn zu je 50% verschenkst.
Das muss aber in jedem Fall notariell gemacht werden - und kostet entsprechend.
Über einen Teil des Hauses könnte ein günstiger Kaufvertrag abgeschlossen werden, dessen weiteres "Schicksal" in den Händen der Vertragspartner liegt, sag ich jetzt mal vorsichtig. Für Käufe gilt keine Schenkungssteuer, wohl Grunderwerbssteuer. Daher muss man schauen, um welche Summen es geht. Der geschenkte Teil mindert sich entsprechend.
Sowas klärt man gleich bei einem Notar, den du dann sowieso brauchst, und nicht in einem Forum.
Ich persönlich halte wenig davon vorher etwas zu vererben, du weißt nicht was du noch brauchst und die Freibeträge beim Vererben sind eigentlich hoch genug.
Die Erbschaftsteuer hat sich nicht erhöht, sondern die Bewertung
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_25.html
Inwieweit es dir die Steuerersparnis wert ist dein Erbhaus nun in den Zugewinn mit deinem Ehemann zu bringen, musst du selbst beurteilen. Abgesehen davon.. dein Mann könnte auch vor dir sterben .
Ich würde dem Sohn jetzt den Anteil übertragen welcher dem Freibetrag entspricht und dann noch 10 Jahre leben.
Nein, das ist nicht möglich, zu Lebzeiten etwas zu vererben. Du kannst es verschenken. Bzgl. der Freibeträge wendest du dich am besten an einen Steuerberater.