Erbe unter Kindern?
Hallo. Ich frage nicht für mich sondern für meinen Partner.
folgender Fall:
meiner Schwiegermutter gehört das Haus alleine. Sie hat zwei Kinder wobei sie mit der Tochter seit 10 Jahren kein Kontakt mehr hat und auch nicht mehr haben wird.
nun hat ihr Sohn eine Wohnung gekauft und gibt ihr lebenslanges Mietrecht (ihm gehört aber diese Wohnung). Die Mama möchte ihm das Haus „überschreiben“ oder bei Todesfall „vererben“. Nun hat seine Schwester natürlich auch Anspruch auf einen gewissen Anteil da sie nicht vom Erbe ausgeschlossen werden kann. Sollte sie das Haus überschreiben müsste mein Partner seine Schwester auszahlen? Wieviel wäre das? Bekommen ihre beide Kindern auch etwas? Oder unser gemeinsamer Sohn? (Wir sind nicht verheiratet also ich habe kein Anspruch und möchte das jetzt auch gar nicht)
wir hinterfragen es erstmal hier vorab als Interesse ob sich dieser „Tausch“ lohnt, da das Haus zwar eine super Lage und einen hohen Wert hat jedoch renovierungsbedürftig ist und es sich ggf. mehr lohnen würde am Ende ein eigenes neues Haus zu bauen falls man die Schwester zu 50% auszahlen müsste.
kann man das irgendwie umgehen das sie nur einen bestimmten Anteil bekommt zb von 30.000€ und dann ist die Sache gegessen? Oder werden wir ihr am Ende 250.000 auszahlen müssen sobald wir das Haus „überschrieben“ oder in Testament „vererbt“ bekommen?
erbfälle sind immer sehr heikel aber vielleicht kennt sich der ein oder andere aus oder hat einen guten Rat zu dieser Frage.
wir möchte nicht am Ende hoch verschuldet sein ..
6 Antworten
Seine Schwester und er sind zu 50 % erbberechtigt. D. h., er müsste ihr die Hälfte vom Hauswert zahlen.
Oder sie Mutter schreibt ein Testament, dass die Tochter nur den Pflichtteil bekommen soll, das wäre ein Viertel.
Euer und ihre Kinder wären nur erbberechtigt, wenn Ihr tot wäret. Oder sie im Testament bedacht würden.
Ob sich das "lohnt", können wir kaum beurteilen, zumal noch Erbschaftssteuer anfällt, und Ihr halt das Haus nur halb hättet.
Die Mutter könnte dem Sohn das Haus schenken, quasi im Tausch gegen das Mietrecht. Das kostet zwar Schenkungssteuer und wenn sie innerhalb kurzer Zeit (10 Jahre) stirbt, wird doch eine Erbschaft draus, aber dann hätte die Tochter keinen Anspruch an das Haus.
Es geht hier um ein paar hunderttausend Euro und Du fragst hier Greti und Pleti dazu und willst damit eine Entscheidung treffen??!!
Und schau mal, welche Möchte-Gerns Dir hier geantwortet haben oder antworten werden: Sie fragen nicht einmal, das Recht welchen Staates überhaupt zur Anwendung kommt, doch "wissen" die Antwort.
Vergiss' es, hier zu fragen.
Denn es gibt Fristen die laufen, Anrechnungen von Schenkungen (auch mit Fristen je nach Familienzusammenhang) auf den Erbteil, es gibt den Pflichtteil, das gesetzliche Erbrecht und das Testamentarische und die Enterbung. Es gibt eigene Konstrukte zur Schenkung auf den Todelsfall und es gibt die Steuer, die für alles davon etwas anders ist. Es gibt die Pflege und deren erbrechtliche Konsequenzen und nicht zuletzt - die Meinungsänderung. Insb. was den Kontakt betrifft.
Ruf' also bei Gericht und Notariatskammer an und frage dort, wo man eine kostenlose Erstberatung bekommt.
Ist ein kompliziertes Thema. Ich empfehle, einen Anwalt mit Erfahrung im Erbrecht oder einen Notar (den man für die Umsetzung dann eh braucht) zurate zu ziehen.
da gehts um spezifische Geschichten, was die Steuern und dergleichen angeht.
Da müsst ihr euch an einen Anwalt wenden.
Nur so als Tipp: etwas, das einem bereits gehört (Eigentum) kann man nicht mehr von jemanden vererbt bekommen.
Wenn die Mutter schenkt und noch 10 Jahre lebt, bekommt die Schwester nichts.
Wenn nicht, muss der Mann der Schwestern nur 25% geben, das ist ihr Pflichtteil.
Niemand sonst hat Erbansprüche.
Aber die Mutter kann natürlich jedem vererben, worauf sie Bock hat.
Aber der Pflichtteil der Schwester sind 25% allen Vermögens der Mutter.
Wenn die Mutter zb das Haus für 500k hat und noch 500k in bar, könnte dein Mann Haus und 250k bekommen und die Schwester bekommt nur 250k.
Da ist ja auch noch anderes Erbe.
Wenn die Mutter noch lebt, nicht.
Nur wenn die Mutter schenkt und innerhalb 10 Jahren stirbt.
Dann ist es keine "richtige" Schenkung, dann zählt es zum Erbe, da hat sie Ansprüche.
Aber wenn innerhalb der 10 Jahren die Schwester kommt und sagt sie möchte was oder mitm Anwalt und er sich irgendeine Einsicht verschafft das da so geheime überschreibungsgeschichten laufen ob sie dann was machen kann ?