Mein Vater will sein Haus vererben?

4 Antworten

Von Experte AnnaStark bestätigt
Es geht jetzt nur um ein Haus dass an Bruder überschrieben werden soll. Was bekomme ich

Solange Dein Vater lebt? Nichts. Und wenn Dein Vater erst 10 Jahre nach der Überschreibung stirbt, auch nichts.

Bis dahin gilt die Pflichtteilsergänzung, siehe § 2325 BGB.

Was bedeutet 10 Jahresfrist bei Hausübertragung?

Wollen Sie Ihr Haus nur an eines Ihrer Kinder überschreiben, bedenken Sie, dass diese Übertragung erst nach zehn Jahren voll wirksam wird. Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung sterben, muss der neue Eigentümer des Hauses seine Geschwister entschädigen.

Auf dich bezogen heißt das, dass wenn die 10 Jahre vorüber sind, das Haus deinem Bruder gehört und du keinen Anspruch darauf hast.

Ergänzung:

§ 2325 BGB

Absatz 3

Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.

§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.
(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html#:~:text=%C2%A7%202325%20Pflichtteilserg%C3%A4nzungsanspruch%20bei%20Schenkungen,Gegenstand%20dem%20Nachlass%20hinzugerechnet%20wird.

Alles Gute für dich!


Toni2023  24.03.2025, 19:09

Wobei dieser Absatz interessanter ist:

Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.

isebise50  24.03.2025, 19:16
@Toni2023

Ja - aber ich wollte mich nicht blödkopieren. Deshalb ja auch der Link.

Du hast deinen Pflichtteil. Achtung: nicht darauf verzichten. Wer noch lebt der vererbt nicht!


YoAchim 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 19:02

Versteh ich nicht. Was bedeutet das?